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08.09.2023 | 16:32 | Energiepolitik 

Heizungsgesetz geht durch den Bundestag

Berlin - Der Weg zum Heizungsgesetz war steinig: schwere Vorwürfe innerhalb der Ampel, zahlreiche Nachbesserungen unter den Augen der Öffentlichkeit und sogar ein zwischenzeitlicher Stopp durch das Bundesverfassungsgericht.

Neue Heizung
Millionen Hauseigentümer und Mieter haben jetzt Klarheit: Das Heizungsgesetz kommt. Es soll den Weg ebnen für das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu heizen. Die Koalition nennt das Gesetz einen «Meilenstein», Redner der Opposition sprechen von einem «Desaster». (c) proplanta
Das Gebäudeenergiegesetz, das oft als Heizungsgesetz bezeichnet wird, zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen klimafreundlicher zu machen. Ende September muss das Gesetz noch durch den Bundesrat.

Die Pläne sehen im Kern vor, dass jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten, aber zunächst nur für Neubaugebiete gelten.

Wärmeplanung soll Orientierung geben

Für bestehende Gebäude soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein: Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen oder eine Wärmepumpe oder andere klimafreundlichere Heizung einbauen lassen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 und für die restlichen bis Mitte 2028 erstellt werden.

Über das Heizungsgesetz hatte es heftigen Streit gegeben. Auf Druck vor allem der FDP gab es grundlegende Änderungen. Das Wirtschaftsministerium legte zuletzt eine neue Berechnung zur CO2-Einsparung vor. Demnach wird der Klimaschutzeffekt des Gesetzes geringer ausfallen als angenommen. Grund sind die Änderungen im parlamentarischen Verfahren.

Es wird davon ausgegangen, dass mit der neuen Fassung rund drei Viertel der eigentlich geplanten Treibhausgasminderung bis 2030 möglich sind - «vielleicht etwas mehr, vielleicht weniger». Diese neue Schätzung basiert auf einer Berechnung des Öko-Instituts.

Union: Gesetz ist «Brandbeschleuniger» in Baukrise

Die Opposition im Bundestag war mit einem Antrag gescheitert, die Entscheidung über das Gesetz zu verzögern. Vor allem die Union drängte auf mehr Zeit für Beratungen.

Aus der Unionsfraktion kam nun erneut Kritik an dem Vorhaben. «Fakt ist, dass das GEG mit seinen überzogenen Regelungen das Bauen und Wohnen noch weiter verteuert», sagte der stellvertretende Fraktionschef Ulrich Lange der «Augsburger Allgemeinen». Das könne man in Zeiten hoher Inflation und hoher Bauzinsen nicht gebrauchen. Das Gesetz wirke als «Brandbeschleuniger».

Konkret kritisierte der CSU-Politiker, für Mehrparteienhäuser sänken mit zunehmenden Wohneinheiten die förderfähigen Investitionskosten. Während sie für die erste Wohneinheit bei 30.000 Euro liegen solle, seien es ab der siebten Wohneinheit 3.000 Euro. «Darin sehe ich eine Benachteiligung der Wohnungswirtschaft, auch wenn sie noch andere Möglichkeiten wie Umlagen und Abschreibungen hat.»
dpa
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