Die Gelder fließen für so genannte Agrarumweltmaßnahmen. Rund vier Millionen Euro des Gesamtbetrages gehen an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Die übrigen Gelder werden an andere landwirtschaftliche Betriebe gezahlt, die besonders umweltverträgliche Bewirtschaftungsmethoden anwenden wie zum Beispiel die Gülleausbringung mit dem Schleppschlauchverfahren oder das Anlegen von Schonstreifen. Das hat Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf heute (22. Dezember) mitgeteilt.
Weiter sagte sie, dass als Ausgleich für die Erschwernisse bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen auf Inseln und Deichen (Ausgleichszulage) ca. 1,1 Millionen Euro und für Erschwernisse aufgrund der Lage von Flächen in NATURA 2000-Gebieten ca. zwei Millionen Euro an die Antrag stellenden Landwirte ausgezahlt wurden.
Die Europäische Gemeinschaft, so Rumpf, beteilige sich an diesen Zahlungen zu 55 Prozent. Daneben fließen auch Gelder des Bundes ein. 17 Prozent der Kosten trage das Land Schleswig-Holstein. (PD)