Damit können erforderliche Änderungen in der inhaltlichen Weiterentwicklung des Programms nun in die Förderpraxis überführt werden.
„Mit zwei neuen Agrarumweltmaßnahmen schaffen wir Anreize zur verstärkten Sommerweidehaltung von Rindern und zur emissionsarmen Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern. Diese zusätzlichen Programme haben wir in enger Abstimmung mit dem
Bauernverband und den Umweltverbänden und dank der Zustimmung durch die Wirtschafts- und Sozialpartner auf den Weg gebracht.“
„Ich freue mich, dass die rechtzeitige Genehmigung durch die Kommission uns die Möglichkeit bietet, die neuen Maßnahmen schon für die Antragstellung 2016 wirksam werden zu lassen“, sagte Dr. Till
Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.
Mit der Sommerweidehaltung wird ein Aspekt der aktuellen Diskussion über eine gesellschaftlich anerkannte Nutztierhaltung umgesetzt. Die Maßnahme fördert, aufgrund der verbesserten Auslaufmöglichkeit, die Tiergesundheit. Es ist vorgesehen, dass Landwirte 60 Euro Fördermittel pro Kuh bekommen, wenn den Tieren zwischen 1. Mai und 30. November für fünf Monate zusammenhängend täglich Weidegang ermöglicht wird.
Die Förderung der emissionsarmen Ausbringung von
Gülle fördert die Akzeptanz landwirtschaftlicher Nutztierhaltung, indem mögliche Geruchsbelästigung während der Ausbringung verringert wird. Andererseits leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Minderung von Nährstoffverlusten und zur Erhöhung der Düngewirkung der Gülle und damit insgesamt zur Verringerung der Einträge.
Ein weiterer neuer Aspekt, der durch die Anpassung des EPLR MV 2014-2020 aufgenommen wurde, dient der Steigerung der Akzeptanz von bestimmten geschützten Tierarten, wie dem Biber und dem Wolf, indem Präventionsmaßnahmen gefördert werden können.
Im Falle von Schäden durch den Biber sind das z.B. der Einbau von Dammdrainagen (sogenannte Bibertäuscher), Gehölzummantelungen oder Anstriche mit Verbissschutzmitteln, die die Nageaktivität des Tieres reduzieren. Für Wölfe sind Präventions- und Managementmaßnahmen denkbar, etwa die Ermittlung von Populationsgrößen.
Zuwendungsempfänger sind Privatpersonen, Verbände oder Unternehmen. Die Bewilligungsbehörde ist das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.