Das neue
Düngerecht werde «keine nennenswerte Reduzierung der Stickstoff-Überdüngung und damit von Nitrat-Einträgen ins
Grundwasser erzielen», heißt es in einer am Montag veröffentlichten Auswertung der Kieler Christian-Albrechts-Universität im Auftrag des Bundesverbands der Energie- und
Wasserwirtschaft (BDEW). Nach Einschätzung des Verbands riskiert Deutschland damit Milliarden-Strafzahlungen an die EU.
Am Donnerstag entscheidet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über eine Klage der
EU-Kommission gegen Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte in Gewässern.
Nitrat in Düngern fördert das Pflanzenwachstum, zu viel davon schadet aber Gewässern und Menschen. Die 2017 nach langem Hin und Her beschlossene neue Dünge-Verordnung sollte für weniger Nitrat im Grundwasser sorgen.
Die Kieler Uni stellt der
Neuregelung ein schlechtes Zeugnis aus. Wissenschaftliche Empfehlungen seien weitgehend missachtet worden, schreibt Experte Friedhelm Taube. In vielen Fällen sei sogar mehr Dünger als vorher erlaubt. In «gefährdeten Gebieten» sei die Obergrenze für organischen Dünger zu hoch. Verstöße könnten kaum kontrolliert und sanktioniert werden. Richtschnur seien offensichtlich «bestimmte Interessen des landwirtschaftlichen Berufsstandes» gewesen.
BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand sagte: «Auch die neue Dünge-Verordnung gewährt der Landwirtschaft derart viele Ausnahmen und Schlupflöcher, dass ein nachhaltiger Schutz der Böden und Gewässer auch weiterhin nicht möglich ist.» Es sei davon auszugehen, dass Deutschland wegen der Nicht-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt werde. In der Folge könne die EU-Kommission dann in einem weiteren Verfahren Zwangsgelder durchsetzen.
Der Deutsche
Bauernverband (
DBV) betonte, eine Verurteilung am Donnerstag wäre keine Überraschung, weil diese sich auf das alte, nicht mehr aktuelle Düngerecht bezöge. «Dieses Urteil ist nur ein formaler Verfahrensabschluss und für die aktuelle
Diskussion nicht relevant», erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Deutschland habe gehandelt und neue weitreichende Anforderungen an die Düngung im Sinne des Gewässerschutzes geschaffen, die von den Landwirten bereits umgesetzt würden.