Nur in Landkreisen mit einer Geflügeldichte von mehr als 1.000 Hühnern, Puten, Enten oder Gänsen pro Quadratkilometer sollen die Tiere weiterhin im Stall bleiben müssen. Die neue Regelung soll ab Mittwoch gelten, teilte das Ministerium am Montag mit.
Nach den neuen niedersächsischen Plänen sollen nur noch die zehn Landkreise Stade, Grafschaft Bentheim, Emsland, Osnabrück, Cloppenburg, Vechta, Diepholz, Nienburg, Ammerland, und Oldenburg unter die strikte Stallpflicht fallen.
Für das Wohl der Tiere sei eine lange Stallpflicht mit großen Problemen behaftet, sagte Meyer. Bisher seien außerdem vor allem Großbestände von der Geflügelpest betroffen. Für kleine Betriebe soll es daher auch in Landkreisen mit Stallpflicht Ausnahmen geben.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) warnte jedoch vor einer Lockerung der Regeln. So massiv und langwierig wie in diesem Jahr sei die
Vogelgrippe noch nie gewesen, sagte Schmidt.
Vor allem Freilandbetriebe geraten durch die Regel wirtschaftlich unter Druck, weil sie Eier von Hennen, die länger als zwölf Wochen im Stall gehalten werden, nicht mehr als Freilandware verkaufen dürfen. Der Preisunterschied zwischen Freilandware und Bodenhaltung liegt nach Angaben des Landesverbandes Geflügelwirtschaft bei 4 Cent pro Ei.
Niedersachsen ist von der Geflügelpest stark betroffen. Von November 2016 bis Ende Januar 2017 wurden bisher insgesamt über 400.000 Puten, Hühner und Enten getötet, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium auf eine Anfrage der Grünen mitteilte. Rund 116.000 Tiere wurden vorsorglich ohne positiven Befund auf den Erreger H5N8 getötet. Bundesweit wurden in dem Zeitraum über 600.000 Tiere getötet.