Um Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen zu verhindern, ist ab dem kommenden Jahr der Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern verboten. Es soll keine
Werkverträge mehr geben. Das Gesetz sieht allerdings weitreichende Ausnahmen für mittelständische Wurst- und Fleischwarenhersteller vor, um Auftragsspitzen - etwa in der Grillsaison - durch Leiharbeiter aufzufangen.
Bisher sind in
Schlachtereien oft Subunternehmen tätig, die über weitere Subunternehmer schlecht bezahlte Arbeitskräfte aus Osteuropa zu oft miserablen Arbeits- und Wohnbedingungen anheuern. Damit die
Fleischbranche nicht stattdessen auf Leiharbeit ausweicht, wird diese ab dem 1. April ebenfalls weitgehend verboten.
Beschlossen wurden auch einheitliche Kontrollstandards und höhere Bußgelder. So wird die elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit in der
Fleischindustrie zur Pflicht. Bei Verstößen - etwa gegen die Höchstarbeitszeit - drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Für die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften werden zudem klare Schutzstandards festgeschrieben.