Schweizer Parlament will Wolfsabschüsse erlauben. (c) proplanta
Der Wolf ist in der Schweiz geschützt. Bislang können nur Tiere geschossen werden, die nachweislich mehrere Herdentiere gerissen haben oder anderweitig als gefährlich eingestuft werden. Dafür ist eine Genehmigung nötig. In den Gesetzen ist von «Regulierung» statt von «Abschuss» die Rede.
Künftig sollen die Kantone auch eine «vorbeugende Regulierung» zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember erlauben können. Voraussetzung soll bleiben, dass Abschüsse nur erfolgen, wenn die Herden nicht besser geschützt werden können.