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28.07.2011 | 13:09 | Pflanzenschutzgesetz-Novelle 

Unbürokratisches Verfahren zum Sachkundenachweis erforderlich

Berlin - Im Rahmen der Anhörung zum Entwurf eines neuen Pflanzenschutzgesetzes stellt der DBV in einer Stellungnahme fest, dass die bestehenden Anforderungen für die Erlangung der Sachkunde gut und ausreichend sind.

Pflanzenschutz
Die EU-rechtlich vorgegebene Verpflichtung, den Sachkundenachweis zukünftig im Rahmen eines Antragsverfahrens zu vergeben, müsse deshalb unbürokratisch und kostengünstig umgesetzt werden. Auch seien bei den für sachkundige Anwender zukünftig verpflichtenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen eine hohe Flexibilität zu gewährleisten sowie berufsständische Informationsveranstaltungen, etwa unter Einbeziehung der Pflanzenschutzdienste, anzuerkennen, forderte der DBV.

Der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts setzt das 2009 in Kraft getretene europäische Pflanzenschutzpaket um. Der DBV hatte damals in Brüssel in intensiven Verhandlungen überzeugt, auf weitreichende Verschärfungen, insbesondere eine starke Reduzierung der Wirkstoffpalette, zu verzichten. Der jetzige nationale Entwurf setzt auch die zonale Zulassung um, die der DBV als ersten Schritt in Richtung Harmonisierung der Pflanzenschutzzulassung in Europa immer gefordert hat. Allerdings droht aus Sicht des DBV eine unnötige Verlängerung des Zulassungsverfahrens durch die ungleiche Einbeziehung von Umweltbundesamt, Julius-Kühn-Institut und Bundesinstitut für Risikobewertung. Der DBV forderte, allen beteiligten Behörden die gleichen Rechte einzuräumen.

In seiner Stellungnahme weist der DBV weiterhin auf die hohe Bedeutung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln für eine nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen in ausreichender Menge und hoher Qualität hin. Die Landwirtschaft stehe zu strengen Vorgaben für die Zulassung sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinn von Anwender-, Verbraucher- und Umweltschutz. Die angestrebte Harmonisierung des Pflanzenschutzrechtes in der EU sei aus Sicht des DBV nur zu erreichen, wenn die europäischen Vorgaben 1:1 umgesetzt werden. Deswegen sieht der DBV auch die im Entwurf vorgesehenen zahlreichen Öffnungsklauseln für die Bundesländer kritisch. Auch bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mittels Flugzeugen sieht der DBV noch Bedarf, flexibler handeln zu müssen. Nicht nur in Steillagen im Weinbau oder in der Waldwirtschaft, auch im Ackerbau könne es Situationen geben, in denen keine Alternative zur Applikation der Pflanzenschutzmittel durch Flugzeuge bestehe, stellte der DBV fest. (dbv)
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