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15.02.2020 | 17:04 | EU-Holzverordnung 

Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien wegen illegalem Holzeinschlag

Brüssel - Mit Nachdruck hat die Europäische Kommission Rumänien aufgefordert, den dortigen „illegalen“ Holzeinschlag zu unterbinden.

Illegaler Holzeinschlag Rumänien
Kommission eröffnet Verfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der EU-Holzverordnung. (c) proplanta
Dazu eröffnete die Brüsseler Behörde am vergangenen Mittwoch (12.2.) mit einem an die Regierung in Bukarest gerichteten Aufforderungsschreiben ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen das Balkanland. Rumänien wird darin angemahnt, die EU-Holzverordnung ordnungsgemäß umzusetzen und so Betriebe daran zu hindern, Erzeugnisse aus unrechtmäßig geschlagenem Holz herzustellen und in der EU in Verkehr zu bringen.

Konkret beklagt die Kommission, dass die nationalen Behörden Rumäniens gegenwärtig nicht in der Lage seien, die Marktteilnehmer wirksam zu kontrollieren und sofern nötig, angemessene Sanktionen zu verhängen. Aufgrund von Unstimmigkeiten in den nationalen Rechtsvorschriften seien die entsprechenden Organe schlicht „nicht in der Lage“, große Mengen an geschlagenem Holz zu kontrollieren.

Darüber hinaus hat die Kommission eigenen Angaben zufolge festgestellt, dass die rumänischen Behörden selbst Wälder bewirtschaften oder Holzeinschlag genehmigen, ohne jedoch zuvor die Auswirkungen auf geschützte Lebensräume gemäß der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie sowie der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung zu prüfen.

Zudem gebe es Mängel beimZugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen in den Waldbewirtschaftungsplänen. Schließlich wird beklagt, dass durch den Verstoß gegen die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie geschützte Waldlebensräume in Natura-2000-Gebieten verloren gegangen seien.

„Verbrechen an einmaligen Naturschätzen“ In dem Aufforderungsschreiben an Rumänien räumt die Kommission dem Land eine Frist von einem Monat ein, um die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel zu ergreifen. Anderenfalls kann die Kommission beschließen, den rumänischen Behörden eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln - dies wäre dann der zweite Schritt des Verfahrens.

Der agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA im Europaparlament, Martin Häusling, bezeichnete die Entscheidung Brüssels als überfälligen Schritt. Es sei ein „Trauerspiel und ein Verbrechen an einmaligen Naturschätzen, wie in Rumänien jahrhundertealte Bäume dem Profit geopfert“ würden.

Laut Häusling verstößt Rumänien bereits seit Jahren gegen die EU-Vorgaben und betreibt im großen Stil Raubbau in Natura-2000-Gebieten und in von der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) ausgewiesenen Biosphärenreservaten.
AgE
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