Nach Auffassung der
EU-Kommission reichen die Vorgaben der bestehenden
Düngeverordnung nicht aus, um in Deutschland die Ziele der EG-Nitrat-Richtlinie hinsichtlich der geforderten Gewässerqualität zu erreichen.
Die Düngeverordnung ist in Deutschland das Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nitratrichtlinie. Dieses läuft Ende 2013 aus. Daran gekoppelt ist die Entscheidung der EU-Kommission über die Möglichkeit, für bestimmte Betriebe eine Ausnahme von der Stickstoff-Obergrenze von 170 kg N/ha für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft zu beantragen. Diese sogenannte Derogation ist ebenfalls bis 31. Dezember 2013 befristet.
Die Bundesregierung hat trotz mehrfachen Drängens der Bundesländer auf den Agrarministerkonferenzen der letzten beiden Jahre keinen Entwurf einer neuen Düngeverordnung vorgelegt. Die EU-Kommission war daher nicht bereit, die Derogation zu verlängern, so dass diese ohne weitere Verlängerung und ohne Übergangsfrist zum Jahresende 2013 ausläuft.
Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die die Stickstoff-Obergrenze der Düngeverordnung nicht einhalten können, werden daher dringend aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zur Anpassung einzuleiten und umzusetzen, damit sie die gute fachliche Praxis einhalten und im Falle einer Kontrolle keine Nachteile erlangen. (PD)