maximilian schrieb am 22.03.2024 18:35 Uhr | (3) (0) |
Hallo, agricola zur Erläuterung: Wenn im Erbfall ein landwirtschaftlicher Betrieb beendet wird, dann fällt für den Erben auch der Beitrag zur SVLGF weg. Bei Verpachtung oder Verkauf von LNF zahlt der Bewirtschaftende den Beitrag zur SVLGF.
maximilian schrieb am 21.03.2024 06:51 Uhr | (6) (4) |
Hallo agricola, warum verschonen Sie uns nicht mit Ihrem polemischen Gelabere?
Für den Verbraucher entscheidend sind gesunde, naturveträglich produzierte Lebensmittel. Die handelsrechtliche Einstufung des Betriebes ist für ihn ohne Bedeutung. Betriebe, die trotz der Subventionen rote Zahlen schreiben gehen vom Markt. Das ist marktlogisch.
agricola pro agricolas schrieb am 19.03.2024 17:10 Uhr | (24) (5) |
Maximilian, wie angespannt launig sind Sie doch stets als überaus "charmanter Tatsachenverdreher" bemüht...!?
Damit bleiben natürlich SIE in persona unsterblich mit all Ihren Überlieferungen, die welche Geschichte zu schreiben wissen!?
Warum, so frage ich mich, legt sich ein derart famouser Allrounder, dieser überaus intellektuell befähigte Geist nicht mit der heutigen Feudalherrschaft an, arbeitet sich kontinuierlich bevorzugt an dem von ihm daselbst abtitulierten Prekariat ab!?
Minderwertigkeitskomplexe - Angststörungen - ein verkanntes Über-Ich...!?
Man weiß es einfach nicht, vielleicht aber finden wir das noch heraus!?
Übrigens: Als Bauer pachte ich keine fremden Häuser im Normalfall..., um vielleicht in den Hausgärtchen Schnecken für unsere Gourmettempel zu züchten!? Ich wohne auch nicht zur Miete.
maximilian schrieb am 19.03.2024 15:55 Uhr | (5) (17) |
Jeder Mensch muss einmal sterben, auch der Bauer. Die Landwirtschaft als Teil der Lebensmittelproduktion bleibt bestehen. In angepasster Form.
maximilian schrieb am 19.03.2024 15:07 Uhr | (5) (14) |
Hallo Agricola, für ein Flurstück mit Flurnummer ohne landwirtschaftliche Nutzung wird, jedenfalls in Bayern, kein Beitrag zur Berufsgenossenschaft fällig. Die Verringerung der Betriebszahl ist eine marktnatürliche Anpassung an die steigende Produktivität der Landwirtschaft. Die roten Gebiete sind eine Schutzmaßnahme des Staates, eine Staatsaufgabe gemäß Art. 20a GG, zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung durch die Landwirtschaft. De DüVO dient dazu der Gülleflut regulierend Herr zu werden.
Cross-Compliance hat keinen Einfluss auf den Landbesitz, sehr wohl freilich auf die landwirtschaftliche Landnutzung. Die darin zusammengefassten gesetzlichen Regelungen gelten auch ohne Cross-Compliance. Jedoch werden ohne Mehrfachantrag keine EU-Flächensubventionen gewährt. Diese haben den Zweck, die Konkurrenzfähigkeit europäischer Landwirte mit nichteuropäischen Wettbewerbern, für die weniger strenge Vorgaben gelten, zu verbessern.
Diese gesetzlichen Regelungen stammen nicht aus "Hinterzimmern", sondern sind im Auftrag des Souveräns, vom EU-Parlament bzw. nationalen Parlamenten beschlossen worden. Die landwirtschaftlichen Verbände sind in die Beratungen im Vorfeld einbezogen worden.
Jeder Mensch muss einmal sterben, auch der Bauer. Die Landwirtschaft wird als wichtiger Teil der Lebensmittelproduktion weiter bestehen. In angepasster Form.
agricola pro agricolas schrieb am 19.03.2024 08:19 Uhr | (26) (6) |
Die Vorgeschichte des Bistums Mainz war/ist nachhaltig prägend seit Jahrhunderten für eben diese Region, im Katholizismus deutscher Prägung ist eine Realteilung weit verbreitet, häufig der Stand der Dinge. Unser Bundesverfassungsgericht hat das so auch gewollt.
Was heißt das!? - Nun, es gibt viele kleine Parzellen, im Erbfalle werden diese wiederum real geteilt. In eben solchen Regionen ist der Pachtanteil eines Betriebes mittlerweile lt. jüngster Zahlen, Daten und Fakten bei bis zu 80% anzusiedeln. In Einzelfällen, wo es in Ortschaften keinen Bauern mehr gibt, werden heute schon diese 80% weit überschritten, das stellt sogar weit eher die Regel dar.
Für jede Eigentumsfläche mit einer eigenständigen Flurstücksnummer wird regelmäßig Grundsteuer und BG fällig - auf den Quadratzentimeter genau zu errechnen. Die derzeitige Grundsteuernovelle widerspiegelt in offensichtlicher Deutlichkeit, wie klamm unser Vater Staat daselbst ist. Und eines ist gewiss: Jede Eigentumsfläche landet irgendwann einmal im Nachlass..., die Freigrenzen werden sicherlich gehörig purzeln in Bälde, eben diese Begehrlichkeiten sind schon förmlichst zu riechen.
Die Konsequenzen dessen, dass der noch ackernde Bauer heute gebetsmühlenartig zu hören bekommt, er sei „reicher“ Subventionsempfänger, existiere nur noch intensivmedizinisch versorgt über den alljährlichen Prämientropf, vertreibt die Menschen von ihren Höfen - mehr und mehr.
Wer kann es also heute unseren „jungen Wilden“ auf unseren Höfen verübeln, dass diese auch eine Work-Life-Balance präferieren anstelle einer gesellschaftlich gnadenlos vollzogenen Verkriminalisierung der verbleibenden Betriebsleiter auf ihren Höfen. Jeder Eigentümer, der das scharfe Damoklesschwert von Cross Compliance nicht über seinem eigenen Haupt hat lustig, boshaft tanzen spüren, weiß überhaupt nicht, dass die heute greifenden staatlichen Folterinstrumentarien die Bewirtschaften beim Verlassen der eigenen Haustüre bereits mit beiden Beinen im Knast stehen lässt. Dieses eiserne Korsett raubt zusehends den Atem und damit einen spürbaren (Über-)Lebenswillen.
Alle Eigentümer, die nicht selbst bewirtschaften -insbesondere der urbane Anteil derer- haben kaum mehr eine Vorstellung dessen, wie grausam ihr Eigentum von irgendwelchen Hinterzimmerdiktaten in unendlichem Potential, generiert aus dem NICHTS(!), zwangsverwaltet wird.
Eine Randnotiz: Wie flächendeckend hat mittlerweile die Ausweisung „ROTER GEBIETE“ in Deutschland Besitz ergriffen, eine Auflagenflut in Folge, die für einen normal Sterblichen kaum mehr zu erfüllen ist; an Unverschämtheiten nicht zu übertreffen.
Warum sollen sich die Bewirtschafter das in dieser Art und Weise noch antun!? Unsere Megacities sind Trinkwasservernichter in exorbitantem Stile, die Dörfler freilich, wer auch sonst, büßen dafür.
In Deutschland können wir uns wirklich alles leisten - können wir das aber wirklich!?
BAUERNSTERBEN - KEIN VERDERBEN!!!
(Noch biegen sich freilich die eleganten Edelesstische in unseren stylischen Architektenhäuschen, ...noch!!!)