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19.03.2024 | 04:20 | Agrarstrukturwandel 
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Größere Flächen, weniger Höfe - Agrarstrukturwandel in vollem Gange

Mainz -  Die rheinland-pfälzischen Bauern sorgen sich um ihre Zukunft. Nach Studien und Statistiken wird sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe bundesweit bis zum Jahr 2040 mehr als halbieren.

Agrarstruktur
Mit ihren Protesten blockierten die Bauern über Wochen Straßen und Plätze. Der Abbau von Steuerentlastungen beim Agrardiesel soll so verhindert werden. Doch die Branche kämpft mit noch größeren Problemen. (c) proplanta
In Rheinland-Pfalz ist der Strukturwandel bereits spürbar. «Das Höfesterben ist in vollem Gang», sagt ein Sprecher des Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau. «Wenn die Politik mit dem Verursachen von hohen Auflagen und Kosten nicht aufhört, wird es vor allem in Mittelgebirgslagen bald keine landwirtschaftlichen Betriebe mehr geben.»

Der Vorstand des Vereins «Landwirtschaft verbindet» (LSV), Thilo Ruzycki, rechnet für Rheinland-Pfalz mit einem noch stärkeren Strukturwandel als im gesamten Bundesgebiet. Gerade im Weinbau gebe es Betriebe, die etwa an der Mosel eine Fläche von nur zwei bis drei Hektar bewirtschaften. In Rheinhessen liege die Größe oftmals bei acht bis 16 Hektar. Immer öfter würden diese Höfe nicht weiterbetrieben, verpachtet oder in den Nebenerwerb überführt und die Besitzer suchten sich einen neuen Job.

Den Landwirten gehe es dabei nicht um finanzielle Aspekte. Die überbordende Bürokratie mit einer riesigen Zahl an Vorschriften sorge dafür, dass die Bauern ihre Höfe aufgäben, sagte der LSV-Vorstand, der selber ein Weingut betreibt. Aus Sicht von Herbert Netter, Sprecher des Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, sind von dem Strukturwandel neben den Weinbauern besonders auch die Schweine haltenden Betriebe betroffen.

«Die Auflagen und die Preissituation sind kaum auszuhalten. Vor allem kleinere Betriebe können die Auflagen nicht finanzieren und geben auf», sagte der Verbandssprecher. «Da wir in Rheinland-Pfalz aber nur kleinere Betriebe haben, gibt es bereits heute im ganzen Land nur noch 150 Schweinehalter.» Die Entwicklung sei sehr bedenklich. Auch die Selbstversorgung der Bevölkerung mit Obst und Gemüse sei teilweise bereits nicht mehr gewährleistet. Die rheinland-pfälzische Landwirtschaft müsse mit den Importen aus Billiglohnländern konkurrieren, wo die Landwirte oft auch keine Auflagen beachten müssen.

Auch der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd macht die für die Landwirte schwierigen Rahmenbedingungen für die Entwicklung verantwortlich. Die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Markt müsse gewährleistet sein.

Die Erlöse stiegen nicht mit den anfallenden Kosten. Vorschriften und Auflagen müssten zurückgefahren werden und die Landwirte benötigen mehr Flexibilität für ihren Anbau. Der Strukturwandel mit einem Verlust an Höfen könne zwar nie ganz gestoppt werden. Aber die Geschwindigkeit dieser Entwicklung auch in Rheinland-Pfalz sei besorgniserregend, sagte Verbandssprecher Andreas Köhr.

Nach seinen Angaben sind in den vergangenen Jahren vor allem Höfe mit einer Betriebsgröße von unter fünf Hektar bereits verschwunden. Die Abnahme betreffe grundsätzlich aber alle Betriebsgrößen bis auf Höfe, die eine Fläche von über 100 Hektar bewirtschaften. Insgesamt bleibe die in Rheinland-Pfalz von den Bauern genutzte Fläche aber gleich groß, sagte der Verbandssprecher. Es gebe jedoch nicht viele Neugründungen, die die frei werdenden Flächen aufnähmen. Die bestehenden Höfe würden größer.  Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) sprach von einer ähnlichen Entwicklung in Rheinland-Pfalz wie im gesamten Bundesgebiet.

In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2022 laut Statistischem Landesamt 15.700 landwirtschaftliche Betriebe mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 45 Hektar gezählt. Die bewirtschaftete Fläche betrug rund 706.000 Hektar. Drei Jahre zuvor waren im Land noch 20.564 Betriebe mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 34 Hektar registriert worden.

Im gesamten Bundesgebiet wird sich nach einer jüngsten Veröffentlichung der DZ-Bank die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe von rund 256.000 Höfen im Jahr 2022 auf etwa 100.000 Betriebe im Jahr 2040 mehr als halbieren. Kleine Bauernhöfe müssen nach der Studie unter Kostendruck immer mehr großen industriellen Betrieben weichen. Zunehmende Anforderungen durch Umweltschutz, Tierwohl und Betriebswirtschaft belasten die Bauernhöfe immer stärker.

Bei etwa gleichbleibender landwirtschaftlicher Fläche dürfte sich die Durchschnittsgröße eines Betriebs nach Schätzung der DZ-Bank-Experten so von 64,8 Hektar auf 160 Hektar im Jahr 2040 mehr als verdoppeln. Langfristig würden immer mehr große, kapitalintensive Betriebe mit moderner Technik die Branche prägen. Der bäuerliche Familienbetrieb stehe zunehmend vor dem Aus. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bewirtschafteten die Betriebe zusammen eine nahezu unveränderte Fläche von 16,6 Millionen Hektar.
dpa/lrs
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Kommentare 
maximilian schrieb am 22.03.2024 18:35 Uhrzustimmen(3) widersprechen(0)
Hallo, agricola zur Erläuterung: Wenn im Erbfall ein landwirtschaftlicher Betrieb beendet wird, dann fällt für den Erben auch der Beitrag zur SVLGF weg. Bei Verpachtung oder Verkauf von LNF zahlt der Bewirtschaftende den Beitrag zur SVLGF.
maximilian schrieb am 21.03.2024 06:51 Uhrzustimmen(6) widersprechen(4)
Hallo agricola, warum verschonen Sie uns nicht mit Ihrem polemischen Gelabere?
Für den Verbraucher entscheidend sind gesunde, naturveträglich produzierte Lebensmittel. Die handelsrechtliche Einstufung des Betriebes ist für ihn ohne Bedeutung. Betriebe, die trotz der Subventionen rote Zahlen schreiben gehen vom Markt. Das ist marktlogisch.
agricola pro agricolas schrieb am 19.03.2024 17:10 Uhrzustimmen(24) widersprechen(5)
Maximilian, wie angespannt launig sind Sie doch stets als überaus "charmanter Tatsachenverdreher" bemüht...!?

Damit bleiben natürlich SIE in persona unsterblich mit all Ihren Überlieferungen, die welche Geschichte zu schreiben wissen!?

Warum, so frage ich mich, legt sich ein derart famouser Allrounder, dieser überaus intellektuell befähigte Geist nicht mit der heutigen Feudalherrschaft an, arbeitet sich kontinuierlich bevorzugt an dem von ihm daselbst abtitulierten Prekariat ab!?

Minderwertigkeitskomplexe - Angststörungen - ein verkanntes Über-Ich...!?

Man weiß es einfach nicht, vielleicht aber finden wir das noch heraus!?

Übrigens: Als Bauer pachte ich keine fremden Häuser im Normalfall..., um vielleicht in den Hausgärtchen Schnecken für unsere Gourmettempel zu züchten!? Ich wohne auch nicht zur Miete.
maximilian schrieb am 19.03.2024 15:55 Uhrzustimmen(5) widersprechen(17)
Jeder Mensch muss einmal sterben, auch der Bauer. Die Landwirtschaft als Teil der Lebensmittelproduktion bleibt bestehen. In angepasster Form.
maximilian schrieb am 19.03.2024 15:07 Uhrzustimmen(5) widersprechen(14)
Hallo Agricola, für ein Flurstück mit Flurnummer ohne landwirtschaftliche Nutzung wird, jedenfalls in Bayern, kein Beitrag zur Berufsgenossenschaft fällig. Die Verringerung der Betriebszahl ist eine marktnatürliche Anpassung an die steigende Produktivität der Landwirtschaft. Die roten Gebiete sind eine Schutzmaßnahme des Staates, eine Staatsaufgabe gemäß Art. 20a GG, zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung durch die Landwirtschaft. De DüVO dient dazu der Gülleflut regulierend Herr zu werden.
Cross-Compliance hat keinen Einfluss auf den Landbesitz, sehr wohl freilich auf die landwirtschaftliche Landnutzung. Die darin zusammengefassten gesetzlichen Regelungen gelten auch ohne Cross-Compliance. Jedoch werden ohne Mehrfachantrag keine EU-Flächensubventionen gewährt. Diese haben den Zweck, die Konkurrenzfähigkeit europäischer Landwirte mit nichteuropäischen Wettbewerbern, für die weniger strenge Vorgaben gelten, zu verbessern.
Diese gesetzlichen Regelungen stammen nicht aus "Hinterzimmern", sondern sind im Auftrag des Souveräns, vom EU-Parlament bzw. nationalen Parlamenten beschlossen worden. Die landwirtschaftlichen Verbände sind in die Beratungen im Vorfeld einbezogen worden.
Jeder Mensch muss einmal sterben, auch der Bauer. Die Landwirtschaft wird als wichtiger Teil der Lebensmittelproduktion weiter bestehen. In angepasster Form.
agricola pro agricolas schrieb am 19.03.2024 08:19 Uhrzustimmen(26) widersprechen(6)
Die Vorgeschichte des Bistums Mainz war/ist nachhaltig prägend seit Jahrhunderten für eben diese Region, im Katholizismus deutscher Prägung ist eine Realteilung weit verbreitet, häufig der Stand der Dinge. Unser Bundesverfassungsgericht hat das so auch gewollt.

Was heißt das!? - Nun, es gibt viele kleine Parzellen, im Erbfalle werden diese wiederum real geteilt. In eben solchen Regionen ist der Pachtanteil eines Betriebes mittlerweile lt. jüngster Zahlen, Daten und Fakten bei bis zu 80% anzusiedeln. In Einzelfällen, wo es in Ortschaften keinen Bauern mehr gibt, werden heute schon diese 80% weit überschritten, das stellt sogar weit eher die Regel dar.

Für jede Eigentumsfläche mit einer eigenständigen Flurstücksnummer wird regelmäßig Grundsteuer und BG fällig - auf den Quadratzentimeter genau zu errechnen. Die derzeitige Grundsteuernovelle widerspiegelt in offensichtlicher Deutlichkeit, wie klamm unser Vater Staat daselbst ist. Und eines ist gewiss: Jede Eigentumsfläche landet irgendwann einmal im Nachlass..., die Freigrenzen werden sicherlich gehörig purzeln in Bälde, eben diese Begehrlichkeiten sind schon förmlichst zu riechen.

Die Konsequenzen dessen, dass der noch ackernde Bauer heute gebetsmühlenartig zu hören bekommt, er sei „reicher“ Subventionsempfänger, existiere nur noch intensivmedizinisch versorgt über den alljährlichen Prämientropf, vertreibt die Menschen von ihren Höfen - mehr und mehr.

Wer kann es also heute unseren „jungen Wilden“ auf unseren Höfen verübeln, dass diese auch eine Work-Life-Balance präferieren anstelle einer gesellschaftlich gnadenlos vollzogenen Verkriminalisierung der verbleibenden Betriebsleiter auf ihren Höfen. Jeder Eigentümer, der das scharfe Damoklesschwert von Cross Compliance nicht über seinem eigenen Haupt hat lustig, boshaft tanzen spüren, weiß überhaupt nicht, dass die heute greifenden staatlichen Folterinstrumentarien die Bewirtschaften beim Verlassen der eigenen Haustüre bereits mit beiden Beinen im Knast stehen lässt. Dieses eiserne Korsett raubt zusehends den Atem und damit einen spürbaren (Über-)Lebenswillen.

Alle Eigentümer, die nicht selbst bewirtschaften -insbesondere der urbane Anteil derer- haben kaum mehr eine Vorstellung dessen, wie grausam ihr Eigentum von irgendwelchen Hinterzimmerdiktaten in unendlichem Potential, generiert aus dem NICHTS(!), zwangsverwaltet wird.

Eine Randnotiz: Wie flächendeckend hat mittlerweile die Ausweisung „ROTER GEBIETE“ in Deutschland Besitz ergriffen, eine Auflagenflut in Folge, die für einen normal Sterblichen kaum mehr zu erfüllen ist; an Unverschämtheiten nicht zu übertreffen.

Warum sollen sich die Bewirtschafter das in dieser Art und Weise noch antun!? Unsere Megacities sind Trinkwasservernichter in exorbitantem Stile, die Dörfler freilich, wer auch sonst, büßen dafür.

In Deutschland können wir uns wirklich alles leisten - können wir das aber wirklich!?

BAUERNSTERBEN - KEIN VERDERBEN!!!
(Noch biegen sich freilich die eleganten Edelesstische in unseren stylischen Architektenhäuschen, ...noch!!!)
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