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15.08.2022 | 12:11 | Lagerhaltung 

Kostenübernahme für Schweinefleischlagerung aus ASP-Zone möglich

Hannover - Nach wie vor läuft die Vermarktung von überschweren Schweinen aus der Sperrzone rund um den Ausbruchsbetrieb der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Kreis Emsland nur sehr schleppend.

Schweinefleischlagerung
(c) contrastwerkstatt - fotolia.com
Um den Druck in den Ställen abzubauen und ein drohendes Tierschutzproblem zu verhindern, sieht das Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen nun eine mögliche Kostenübernahme der Lagerung des betreffenden Fleisches nach der Schlachtung in Kühlhäusern vor

Hierzu befinde es sich im Austausch mit dem Finanzministerium, teilte das Agrarressort am Freitag (12.8.) in Hannover mit. Aktuell gibt es nach Ministeriumsangaben rund 21.000 übergewichtige Tiere in der ASP-Überwachungszone, und wöchentlich kommen fast 6.000 hinzu. Bisher sind insgesamt erst rund 5.000 Schweine geschlachtet worden.

„Weitere Vertriebswege für die Schweine sind nötig“, betonte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Sie wies erneut darauf hin, dass das Fleisch nach einer vorgeschriebenen, risikomindernden Behandlung, wie beispielsweise Erhitzen, frei handelbar sei und wie jedes andere Fleischerzeugnis in den Verkehr gebracht werden könnte. Außerdem stammten die Schweine aus Beständen in der Sperrzone, die vor der Schlachtung mit negativem Ergebnis auf ASP untersucht worden seien.

Auch im Hinblick auf eine mögliche Lebensmittelverschwendung werde der Dialog mit allen Wirtschaftsbeteiligten fortgesetzt. „Ich erwarte insbesondere von den fleischverarbeitenden Unternehmen und dem Lebensmitteleinzelhandel, mögliche Vertriebswege weiter intensiv und mit Nachdruck zu suchen“, erklärte Otte-Kinast. Es sei weder nachvollziehbar, noch zu vermitteln, dass dieses hochwertige Fleisch nicht vermarktet werden könne.

Unterdessen hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) dem Landwirtschaftsministerium ein Teilergebnis der Genom-Sequenzierung des ASP-Virus übermittelt. Es belegt, dass die in Brandenburg und Niedersachsen gefundenen Viren sehr eng miteinander verwandt sind; sie können beide der Virusvariante III zugeordnet werden.

Neben den Gemeinsamkeiten haben die entsprechenden Viren jedoch auch jeweils eine charakteristische Mutation, die sie unterscheidet. Das FLI nimmt nun weitere Untersuchungen vor, um diesen Unterschied zu klären. Einen Hinweis auf eine mögliche Eintragsursache liefern die bisherigen Ergebnisse laut Ministerium noch nicht.
AgE
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