Außerdem seien sie verpflichtet, bis zum 17. Januar 2016 die zuständige Tierseuchenkasse über ihren Tierbestand am Stichtag 3. Januar zu informieren. Darüber hinaus seien Mitteilungen an die Antibiotikadatenbank und für das Antibiotikamonitoring über den Tierbestand und die Bestandsveränderungen für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2015 in der HIT-Datenbank erforderlich.
Die ISN erinnerte auch daran, die Tierhalterversicherung bis zum 14. Januar an die zuständige Behörde zu senden. Wer keinen Dritten zur Eingabe der Belege für Antibiotikaabgaben und -anwendungen beauftragt habe, müsse diese Daten bis zum 14. Januar selbst eingeben. Alternativ könne dies für die Datenbank der
QS Qualität und Sicherheit GmbH der Bestandstierarzt übernehmen und QS beauftragen, diese Daten an die staatliche Datenbank zu übertragen.
Zu beachten sei auch, dass ab dem 1. Januar Fleisch von QS-Tieren nur noch dann als QS-Ware vermarktet werden dürfe, wenn die Lebendtiere durch einen QS-geprüften Tiertransporteur am Schlachthof angeliefert würden. Landwirte, Vermarkter und Schlachthöfe sollten sich deshalb frühzeitig mit ihrem Lieferanten abstimmen, dass nur zertifizierte Tiertransporteure beim Transport von QS-Tieren zum Einsatz kommen.
Aktuell seien laut QS gut 1.600 gewerbliche Tiertransporteure aus Deutschland und 291 aus dem Ausland lieferberechtigt. Die Lieferberechtigung könne in der Systempartnersuche der QS-Softwareplattform abgefragt werden. Darüber hinaus machte die ISN mit Blick auf die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern auf die am 31. Dezember ausgelaufeneÜbergangsfrist für Prallteller aufmerksam.