(c) EU Dann endet die Übergangsregelung, nach der Hersteller von Bioprodukten ihr noch vorhandenes Verpackungsmaterial aufbrauchen dürfen. Grundsätzlich müssen vorverpackte Biolebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt werden, bereits seit dem 1. Juli 2010 mit dem EU-Biologo gekennzeichnet werden.
Das EU-Bio-Logo ändert nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums nichts an der Nutzung des erfolgreich etablierten deutschen Biosiegels. Das Biosiegel kann auch über den 1. Juli nächsten Jahres hinaus unverändert verwendet werden, und zwar auch zusammen mit dem EU-Bio-Logo. Das Agrarressort wertet das Biosiegel als ein nach wie vor wichtiges Instrument für die positive Entwicklung des Biomarktes. (AgE)
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