An Windrädern scheiden sich noch immer die Geister. Den einen sind sie Quelle regenerativer Energien, den anderen pure Lärmbelästigung. Nach Beschwerden hat Brandenburg die Genehmigungen verschärft - mit Folgen. (c) proplanta
Von 2015 bis 2018 hat sich die Zahl der Beschwerden beim Landesamt für Umwelt (LfU) von 32 auf 14 mehr als halbiert, wie das Umweltministerium in Potsdam auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion mitteilte. Die Entwicklung scheint sich fortzusetzen: In diesem Jahr gab es bis April erst drei Beschwerden.
Bis Anfang Juni dieses Jahres waren in Brandenburg laut LfU rund 4.020 Windkraftanlagen genehmigt worden. Davon befanden sich etwa 3.780 in Betrieb. Von 2015 bis Ende des vergangenen Jahres gingen 583 neue Anlagen ans Netz.
Von 2014 bis 2015 hatte sich die Zahl der Beschwerden von sieben auf 32 erhöht. Darunter befanden sich allein 18 Klagen gegen eine einzelne Anlage in Luckenwalde (Teltow-Fläming), wie das LfU auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Ein weiterer Grund für den Anstieg sei die Inbetriebnahme vieler neuer Anlagen in diesem Zeitraum gewesen.
Den Rückgang der Beschwerden führt die Umweltbehörde unter anderen auf strengere Bestimmungen zur Genehmigung der
Windräder zurück, die seit April 2014 gelten. So seien seit dem alten Erlass aus dem Jahre 2003 die zulässigen Lärmwerte nahe angrenzenden Wohngebieten herabgesetzt worden. Dadurch mussten geplante Windparks verkleinert werden oder von Wohnbebauungen weiter abrücken. Das habe das «Konfliktpotenzial» der Windenergieanlagen weiter vermindert, erklärte das Umweltamt.
Wie aus der Antwort des Ministeriums an die
CDU weiter hervorgeht, haben die Behörden von 2014 bis 2018 den von 19 Windkraftanlagen ausgehenden Lärm in Wohngebieten gemessen. Dem habe eine einzelne Beschwerde zugrundegelegen. Im gleichen Zeitraum habe es 38 Messungen direkt an Anlagen gegeben. Dabei habe man in keinem Fall eine Überschreitung des zulässigen Lärmgrenzwerts ermittelt.