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07.03.2024 | 08:01 | Windenergieausbau 

CDU drückt beim Windkraftausbau aufs Tempo

Mainz - Die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion fordert mehr Tempo beim Ausbau der Windkraft. Bis Ende 2026 sollten bereits 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen werden, forderte der klimapolitische Sprecher der Fraktion, Markus Wolf, am Mittwoch in Mainz.

Erneuerbare Energien
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Der klimapolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Wolf drückt beim Klimaschutz erneut aufs Tempo. Er möchte schneller mehr Flächen für Windenergieanlagen. Das Innenministerium hält dagegen. (c) proplanta
Dafür werde seine Fraktion in der Landtagssitzung in der kommenden Woche einen Änderungsantrag zum sogenannten Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) der Ampel-Regierung einbringen. «Die Landesregierung wird mit ihrem vorgelegten Gesetzentwurf die selbst gesteckten Klimaziele nicht erreichen», sagte Wolf.

Die CDU schlägt vor, eine vom Land vorgesehene Zwischenstufe beim Ausbau zu streichen. So könne das Ziel von 2,2 Prozent der Landesfläche schon Ende 2026 erreicht werden. Vorgesehen ist im LWindGG-Entwurf, dass 1,4 Prozent der Fläche bis 2027 - und bis 2030 mindestens 2,2 Prozent für Windenergie ausgewiesen werden. Das zuständige Innenministerium lehnte den Vorstoß der Union ab.

Der Windenergieausbau finde inzwischen in weiten Teilen der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz, hieß es im Innenministerium. «Dies sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.» Die Landesregierung halte daher eine gemeinsame Vorgehensweise mit den Planungsgemeinschaften und den Kommunen in Form von Mindestzielen für den richtigen und verantwortungsvollen Weg. Die Ziele würden an einigen Orten bereits überboten.

Die Mehrheit der Flächenländer habe sich wie Rheinland-Pfalz für das zweistufige Vorgehen entschieden, stellte das Innenministerium fest. Dieses ermögliche eine planungs- und rechtssichere Umsetzung des Bundesgesetzes (WindBG). Eine einstufige Umsetzung wie von der CDU gefordert wäre hingegen nach Einschätzung des Ministeriums für manche Regionen nicht erreichbar.

«Die damit ausgelösten bundesrechtlichen Sanktionsfolgen wären beträchtlich.» So verlören beispielsweise die festgelegten Mindestabstandsregelungen zu Wohnsiedlungen ihre Wirkung. «Die zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten würden den gesamten Prozess verzögern und die betroffenen Regionen über Jahre hinweg belasten.»
dpa/lrs
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