Pelletheizungen erhalten Energielabel erst 2017Berlin - Öl- und Gasheizungen sowie Wärmepumpen werden ab dem 26. September mit einem Energielabel gekennzeichnet, wie man es von Elektrogeräten kennt, Pelletheizungen dagegen nicht. |
(c) proplanta Anlässlich des bevorstehenden Termins weist der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) darauf hin, dass die Energieeffizienzkennzeichnung für Festbrennstoffkessel nach EU-Verordnung erst am 1. April 2017 und für Festbrennstoff-Einzelraumfeuerungsanlagen am 1. Januar 2018 möglich ist.
Anders als bei Elektrogeräten ist das Label nicht aussagekräftig was Energiekosten, Klimarelevanz (CO2-Einsparung) oder Primärenergiebedarf der Heizung angeht. Es eignet sich daher nur bedingt zum Vergleich verschiedener Wärmeerzeuger.
„Die verzögerte Kennzeichnung von Holzheizungen hat allein rechtstechnische Gründe und sagt nichts über deren Energieeffizienz aus“, legt DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele dar. Das zeige sich schon daran, dass nach bisherigen Einschätzungen Pelletkessel 2017 von A+ bis A+++ (Pelletbrennwertkessel mit Solar) sehr gut bewertet werden, wie auch Pelletkaminöfen, die ab 2018 ein A++ bekommen.
Öl- und Gasheizungen hingegen werden ab Ende September zumeist nur ein A erhalten. Unterschiede zwischen den Geräten einzelner Hersteller werde es dabei kaum geben. Die Energieverbrauchskennzeichnung differenziert bei den Heizungen vor allem zwischen verschiedenen Arten von Heizungen bzw. Brennstoffen. Die neuen Energieeffizienzklassen sagen aber nichts über die zu erwartenden Betriebskosten der Heizung aus.
„Die Pelletbranche muss die Einführung des Energielabels nicht fürchten – im Gegenteil“, schlussfolgert Bentele. „Pelletheizungen können den en Heizungskunden ohne genauso wie mit Energieverbrauchskennzeichnung weiterhin guten Gewissens empfohlen werden.“
Nähere Informationen zur Energieverbrauchskennzeichnung gibt das Informationsblatt „Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungen“ des Deutschen Pelletinstituts (DEPI). (depv)
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