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19.05.2010 | 19:20 | Energiepolitik 

Röttgen: Bund und Länder müssen bei Energie zusammenarbeiten

Berlin - Ungeachtet scharfer Attacken aus den eigenen Reihen setzt Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) weiter auf eine Zustimmung der Länder bei einer Verlängerung von Atomlaufzeiten.

Bundestag
(c) proplanta

Ohne die Zustimmungspflicht des Bundesrates erneut zu nennen, rief er am Mittwoch in einer von der SPD beantragten Aktuellen Stunde im Bundestag Bund und Länder auf, sich bei der künftigen Energiepolitik eng abzustimmen.

In der «Bild»-Zeitung (Mittwoch) wies Röttgen die Attacken des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) scharf zurück. Dieser hatte dem Bundesminister den Rücktritt nahegelegt. Röttgen sagte: «Herr Mappus muss lernen, dass man sachliche Konflikte mit Argumenten austrägt.» Mappus hatte am Dienstagabend in Stuttgart nachgelegt und Röttgen vorgeworfen, sich in der Auseinandersetzung taub zu stellen. «Zur Kommunikation gehört auch dazu, dass beide Seiten kommunikationsfähig und kommunikationsbereit sind.» Dies sei bei Röttgen nicht der Fall.

Röttgens Kritiker halten eine Zustimmung des Bundesrates zu längeren AKW-Laufzeiten nicht für nötig. Im Bundesrat hat Schwarz- Gelb seit dem Debakel bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen vor eineinhalb Wochen keine Mehrheit mehr. Auf Anweisung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sollen nun die zuständigen Ministerien bis Anfang Juni rechtlich klären, ob die Zustimmung des Bundesrates notwendig ist oder nicht. Die Opposition nannte es einen einmaligen Vorgang, dass ein Ministerpräsident eines Landes einem Bundesminister aus der eigenen Partei den Rücktritt nahelege. SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber warf der Union vor, der Atomindustrie Milliarden-Geschenke machen zu wollen. Auch sei keine Rede mehr davon, dass zusätzliche Gewinne der Atomwirtschaft bei einer Verlängerung abgeschöpft werden sollen. Denn wenn eine Verlängerung nicht über den Bundesrat laufe, sei nur eine freiwillige Vereinbarung möglich.

Röttgen wies darauf hin, dass bei der möglichen Zustimmungspflicht des Bundesrates eine rein verfassungsrechtliche Frage zu klären sei. Als politischer Wille sei im schwarz-gelben Koalitionsvertrag festgelegt, den künftigen Schwerpunkt der Energiepolitik auf erneuerbare und nicht auf atomare oder fossile Energien zu legen. Wenn diese Politik erfolgreich sein solle, müssten sich Bund und Länder eng abstimmen. Daher sei ein fairer Umgang mit den Ländern nötig, ergänzte er und verwies darauf, dass im Falle des Atomrechts der zuständige Bundesminister Weisungsbefugnis gegenüber den Landesministern habe. (dpa)

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