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02.07.2019 | 03:45 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Zulassung von drei bienenschädlichen Mitteln geändert

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in Folge der Fachmeldung vom 17. April 2019 die Zulassung weiterer Pflanzenschutzmittel hinsichtlich ihrer Einstufung der Bienengefährdung geändert.

Pflanzenschutzmittel-Zulassung
Pflanzenschutzmittel - Änderung der Zulassung von drei bienenschädlichen Mitteln. (c) proplanta
Davon betroffen sind die Mittel:

Fastac ME (Wirkstoff alpha-Cypermethrin)

Aufgrund der Einstufung des Mittels als bienengefährlich (B1) wurde im Einklang mit den Regelungen der Bienenschutzverordnung das Stadium einiger Kulturen (Anwendungen -005 und -011) eingeschränkt. Somit darf Fastac ME für diese Anwendungen nur noch vor der Blütezeit angewendet werden.

Winner (Wirkstoff Formetanat) und Mainspring (Wirkstoff Cyantraniliprole)

Beide Pflanzenschutzmittel wurden nachträglich als bienengefährlich eingestuft (B1). Die Kennzeichnung nach B1 bedeutet, dass die genannten Mittel auch in Gewächshäusern nicht an blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen angewendet werden dürfen. Gewächshäuser stellen in der Praxis keine „bienensicher umschlossenen“ Räumlichkeiten dar.

Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Bienen während oder nach einer Anwendung der Pflanzenschutzmittel z. B. über offene Lüftungsklappen oder über Ein- und Ausgänge in das Gewächshaus eindringen können.

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.06.2019)
ltz augustenberg
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