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26.03.2008 | 03:44 | Obstanbau 

Feuerbrand im Alpenraum 2007: Erkenntnisse und Konsequenzen

Stuttgart - Jahrelang hat der Feuerbrand im Alpenraum so wenig Probleme gemacht, dass er bei manchem Obstanbauer fast in Vergessenheit geriet.

Feuerbrand
(c) proplanta
Aufgrund intensiver Rodungs- und Sanierungsmaßnahmen glaubte man, den Feuerbrand im Griff zu haben. Umso heftiger war der Schock, als das Befallsausmaß im Frühsommer 2007 deutlich wurde. In Österreich und der Schweiz gilt das vergangene Jahr als das bis dahin schlimmste Feuerbrandjahr. In Deutschland kannte man einen derart massives Auftreten nur aus den Jahren 1993 bis 1995. Besonders stark betroffen waren in 2007 die Apfelbäume, sowohl im Erwerbsanbau mit Niederstammbäumen, als auch im Streuobstbau mit den landschaftsprägenden Hochstämmen.

Ursache für den starken Befall in 2007 war die ungewöhnlich warme Witterung während der Kernobstblüte im April, so dass das Landwirtschaftliche Technologiezentrum (LTZ) Stuttgart die Anwendung streptomycinhaltiger Mittel für Erwerbsobstanlagen in Baden- Württemberg freigab. Insgesamt wurden an fünf Terminen Behandlungen für jeweils blühende Bestände empfohlen. Die maximal zulässige Anzahl von drei Behandlungen pro Anlage mit streptomycinhaltigen Produkten musste ausgeschöpft werden. Bei hohen Temperaturen und damit hohem Infektionsdruck ist eine Behandlung alle zwei bis drei Tage erforderlich. Bei solchen Temperaturen ist eine Infektion auch ohne messbare Nässe möglich, wie das Jahr 2007 zeigte.


Vorbeugende Maßnahmen

Unter extremen Witterungsbedingungen reichen wenige aus den Vorjahren vorhandene Infektionsstellen dafür aus, dass die Apfelblüten großflächig infiziert werden. Im Jahr 2007 baute sich bereits früh ein so hohes Infektionspotential auf, dass es zu Triebinfektionen und ab Sommer bis in den Herbst hinein in vielen Anlagen zu dem gefürchteten Befall der Unterlage M9 kam. In den nächsten Jahren muss wegen der Vielzahl alter Infektionsstellen mit einem stärkeren Befall gerechnet werden, auch wenn die Temperatursumme nur gerade den Schwellenwert erreicht.


Objektschutz

Eine wichtige vorbeugende Maßnahme gegen die Krankheit ist daher der Objektschutz. Das bedeutet, dass das Umfeld von Obstanlagen und anderen zu schützenden Objekten im Umkreis von ca. 500 m auf befallene Wirtspflanzen kontrolliert und falls notwendig saniert bzw. gerodet wird. Diese Grenze ist nicht starr, sondern flexibel auf den Einzelfall anzuwenden. Im unmittelbaren Nahbereich ist gründlicher vorzugehen als in größerer Entfernung.

In eigenen Untersuchungen zeigte sich, dass Blüten befallener Streuobstbirnbäume für benachbarte Kernobstanlagen frühe Infektionsquellen sein können und damit eine besondere Gefahr darstellen. Besonders wichtig ist der Objektschutz in den Gebieten, wo Streuobstbau und Erwerbsanbau eng miteinander verzahnt sind. Diese beiden Produktionsformen erfordern ein unterschiedliches Sanierungsniveau. Ältere Hochstämme im Streuobst, insbesondere Apfelbäume, tolerieren einen Befall eher als Niederstammanlagen im Erwerbsanbau.

Die Infektion kommt rasch zum Stillstand und der Baum wird wenig geschädigt. Von der Infektionsstelle können jedoch Feuerbrandbakterien in die Umgebung abgegeben werden, die benachbarte empfindlichere Bäume gefährden. Sie sind daher als potentielle Infektionsquellen zu sehen. Soll in Streuobstgebieten nachgepflanzt werden, muss auch hier gründlich saniert werden, da die jungen Bäume hoch anfällig sind. Sonst würden sie sofort neu infiziert und die ersten Jahre nicht überleben. Langfristig ist die Entflechtung von Streuobstbau und Erwerbsanbau anzustreben. In der Schweiz gibt es hierzu bereits Ansätze. (Ul/Kleinbrennerei)
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