In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass der
Landwirt und Gentechnik-Aktivist Giorgio Fidenato auf einem Feld in der Provinz Udine im Nordosten des Landes gentechnisch verändertes
Maissaatgut der Linie
MON 810 trotz
Anbauverbot ausgesät hat. Fidenato sieht sich laut Presseberichten „in der Pflicht“ gegen die italienischen Gesetze zu verstoßen und kündigte gegebenenfalls einen erneuten Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, um seine Rechte durchzusetzen.
Der 57-Jährige Präsident des Landwirtschaftsverbandes Agricoltori Federati sieht sich als Verteidiger des freien Marktes und des Einsatzes neuer Züchtungstechniken in der Landwirtschaft. Seiner Auffassung nach entspricht die europäische Richtlinie, die den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Kultivierung von gentechnisch veränderte Organismen (
GVO) gewährt, nicht den europäischen Verträgen. Vor allem die Ungleichbehandlung in den Mitgliedstaaten widerspreche den Grundsätzen des europäischen Binnenmarktes.
Bereits im Jahre 2014 hatte Fidenato MON810-Mais angebaut und damit gegen italienisches Recht verstoßen. Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Das Landgericht Udine hatte den Fall dem
EuGH vorgelegt. Der sollte Auskunft geben, ob Italien das Anbauverbot mit Bezug auf das Vorsorgeprinzips im Lebensmittelbereich hätte erlassen dürfen. Laut EuGH reicht das Vorsorgeprinzip für das Ergreifen solcher Maßnahmen mit der dort genannten wissenschaftlichen Unsicherheit als Begründung nicht aus. Fidenato sieht sich damit in seinen Anliegen bestätigt. Allerdings wies der Gerichtshof in einem weiteren Punkt darauf hin, dass auf nationaler Ebene Sofortmaßnahmen ergriffen und verlängert werden dürften, solange die Kommission nicht dagegen vorgehe.