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02.06.2010 | 13:45 | Pflanzenschutz 

Grundsätze guter fachlicher Praxis aktualisiert

Bonn - Pflanzenschutz darf laut Pflanzenschutzgesetz nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden.

Grundsätze guter fachlicher Praxis aktualisiert
(c) proplanta
Die gute fachliche Praxis ist aber kein statischer Zustand, sondern entwickelt sich auf der Grundlage neuer Erkenntnisse und praktikabler Verfahren ständig weiter. Eine akualisierte Fassung der Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz ist im Bundesanzeiger Nr. 76a vom 21. Mai 2010 als Beilage veröffentlicht worden.

Seit der letzten Veröffentlichung in 2005 sind vor allem Forderungen nach vorsorgendem Verbraucherschutz berücksichtigt sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse in den Bereichen der Hygiene, der Vermeidung der Bildung von Mykotoxinen, der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und des Schutzes bestimmter angrenzender Flächen. Außerdem Änderungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Besonderheiten bei den Genehmigungsverfahren für Lückenindikation. Zur guten fachlichen Praxis gehört vor allem auch die Dokumentation der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. (aid)
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