Ist bereits Befall festzustellen, sollte nach der Ausbildung des Fahnenblattes der Blattapparat durch eine Abschlussbehandlung geschützt werden.
Wenn, insbesondere nach der Vorfrucht Mais, eine Ährenbehandlung gegen Fusarium-Pilze geplant ist, kann bei gesunden Beständen noch bis zum Ährenschieben gewartet werden. Bei geringem Befall, z.B. mit Blattseptoria oder
Gelbrost, ist eine Zwischenbehandlung mit verringerter Aufwandmenge (um ca. 25 %) ausreichend.
Bei den Abschlussbehandlungen sollten in befallenen Beständen Mittel mit lang andauernder Wirkung, z. B. Azole mit einem Strobilurin- und/oder einem Carboxamid-Wirkstoff zur Anwendung kommen.
(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 26.05.2021)