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23.05.2021 | 08:13 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Morgen- oder Abendstunden für Behandlungsmaßnahmen nutzen?

Karlsruhe - „Ungewöhnlich starker Wind mit Schauern haben die Durchführung notwendiger Pflanzenschutzmaßnahmen erschwert.

Pflanzenschutz
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(c) proplanta
Deshalb rate ich für die Ausbringung die dafür derzeit günstigeren Morgen- oder Abendstunden zu nutzen,“ berichtet der Taubertäler Pflanzenschutzexperte H. Lindner mehr als überzeugend. In der Folge die entsprechenden Praxisexpertisen des amtlichen Pflanzenschutzberaters im Bereich Main-Tauber.

Wintergerste:
Nachdem sich frühe Bestände bereits in der Blüte befinden, sollten noch ausstehende Fungizidmaßnahmen jetzt unbedingt zum Abschluss gebracht werden. Letztmöglicher Einsatzzeitpunkt ist das Ende der Blüte!

Winterweizen:
Früher Winterweizen und Dinkel bildet gerade das letzte Blatt aus. Bei angestrebter Einmalbehandlung kann diese bei passender Witterung zum Monatsende erfolgen. Dabei wird die volle Aufwandmenge eines breit wirkenden Fungizides empfohlen. Da im Dinkel der Wirkungsschwerpunkt auf den Rostkrankheiten liegt, können dort preisgünstiger Mittel zum Einsatz kommen. Ist in Maisweizen ohne Pflug eine Ährenbehandlung gegen Fusarium geplant, kann die Aufwandmenge auf ca. 70% reduziert werden.

Bis zum BBCH 39 können auch noch ein MCPA Mittel gegen Distel zugemischt werden (Achtung: Kalte Nächte führen zu Minderwirkungen!). Gegen Klettenlabkraut bietet sich bspw. Lodin (Starane) an. Breiter wirken Pixxaro EC, Ariane C, OmneraLQM und Pointer plus. Alle haben eine Zulassung bis BBCH 39 (Pixxaro bis BBCH 45).

Mais:
So lange die Nachttemperaturen unter 10°C fallen wird sich der Mais nicht zugig entwickeln. In frühen Saaten stehen aufgrund der fortschreitenden Unkrautentwicklung jetzt die Bekämpfungsmaßnahmen an. So lange die Maispflanzen eine kältebedingte deutliche Gelbfärbung zeigen, raten wir beim Einsatz von Sulfonylharnstoff haltigen Mitteln zur Vorsicht. Wenn möglich diese Produkte nur vor einer absehbar wärmeren Witterungsperiode einsetzen!

Wir erinnern an die Auflagen von Nicosulfuron (z.B. Elumis, Motivell Forte, Nicogan u.a.) und Prosulfuron (Peak). Nicosulfuron darf nur jedes zweite Jahr auf der gleichen Fläche zum Einsatz kommen - Prosulfuron nur jedes 3. Jahr! Keine Anwendungen von Terbuthylazin – haltigen Mitteln in Wasserschutzgebieten. Es erfolgen Kontrollen!

Der Wirkstoff Bromoxynil (z.B. in B 235, Nagano und viele andere) darf in dieser Saison zum letzten Mal angewendet werden. Reste unbedingt aufbrauchen!

Zuckerrüben:
Trotz etwas langsamerer Entwicklung als in den Vorjahren, sollten die die 3. NAK mit den geplanten Bodenherbiziden dieser Tage ausgebracht werden. Bei großen Ackerfuchsschwanzpflanzen empfehlen wir keine Mischungen mit Gräsermitteln. In diesen Fällen raten wir zu einer separaten Überfahrt mit regulären Aufwandmengen beispielsweise von Focus Ultra oder Select.

Achtung, das Wasserschutzteam übermittelt für den Maisanbau in Problem- und Sanierungsgebieten Informationen zum NID und zur Düngung mit: Nachdem die Entwicklung der Maispflanzen nur sehr zögerlich erfolgt, nimmt das Landwirtschaftsamt nach telefonischer Absprache weiterhin Nmin-Proben in Bad Mergentheim an.

Vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphat ist eine Düngebedarfsermittlung nach § 3 (2) DüV durchzuführen. Hierbei ist der im Boden verfügbare Stickstoff zu ermitteln und kann mit NID-Standardwerten berücksichtigt werden. Der entsprechend § 4DüV ermittelte Stickstoffdüngebedarf für Mais stellt die standortbezogene Obergrenze dar.

In Problem- und Sanierungsgebieten nach SchALVO ist die Düngebedarfsermittlung durch die „späte Nmin-Methode“ umzusetzen. Sollte hierbei ein geringerer Stickstoffbedarf ermittelt werden, ist die Düngung entsprechend anzupassen. Achtung: Eine höhere Düngung ist nicht zulässig, da die standortbezogene N-Obergrenze nach DüV begrenzend wirkt.

(Informationen des Main-Tauber-Kreis vom 21.05.2021)
LTZ Augustenberg
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