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30.03.2020 | 09:55 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung von Trika Expert gegen Schnellkäferlarven und Erdraupen in Saatmais

Karlsruhe -  Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Trika Expert mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin zugelassen.

Notfallzulassung Trika Expert Saatmais
(c) proplanta
Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Saatmais gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) und Erdraupen beschränkt.

Die Zulassung von Trika Expert wird für die Zeit vom 15. April 2020 bis zum 12. August 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 61.950 beschränkt und ist damit ausreichend für etwa 4.130 ha Saatmais auf befallsgefährdeten Maiszüchtungs- bzw. Maisvermehrungsflächen.

Angaben zur sachgerechten Anwendung

Das Mittel darf bei der Saat, nach Warndienstaufruf als Saatreihenbehandlung mit Erdabdeckung im Freiland gestreut werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist auf 1 Anwendung begrenzt.

Aufwandmenge und Wartezeit

Der Mittelaufwand beträgt 15 kg/ha. Damit liegt der maximale Mittelaufwand bei 1,125 g Produkt pro lfm Saatreihe bei einem Reihenabstand von 75 cm. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Achtung: Zum Schutz des Grundwassers und von bodenlebenden Organismen keine Anwendung auf Flächen, auf denen in den vorausgegangenen zwei Kalenderjahren Pflanzenschutzmittel angewendet wurden, die den Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin enthalten.

Das Mittel ist vollständig in den Boden einzuarbeiten bzw. mit Erde abzudecken. Nach der Ausbringung an der Bodenoberfläche verbleibende Granulatkörner sind auf und außerhalb der Anbaufläche gegebenenfalls durch weitere Arbeitsgänge einzuarbeiten oder zu entfernen. Die Dosiereinrichtung des Granulatstreugerätes ist rechtzeitig, mindestens jedoch 4m, vor Erreichen des Vorgewendes auszuschalten, um eine vollständige Bedeckung des Granulates sicherzustellen. Keine Ausbringung des Granulates bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5m/s. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel ist eine dicht abschließende Schutzbrille zu tragen.

Die Ausbringung muss mit einem Granulatstreugerät erfolgen, das mit einer separaten Abschaltvorrichtung der Dosiereinheit versehen ist und das über einen dicht schließenden Deckel verfügt und bei dem das Fallrohr in möglichst gerader Linie zum Applikationsschar verlegt ist. Die geeigneten und aktuell gelisteten Geräte sind auf der Homepage des Julius-Kühn-Instituts (www.julius-kuehn.de) einzusehen.

Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.03.2020)
LTZ Augustenberg
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