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19.03.2013 | 09:02 | Neonikotinoide 

Pflanzenzüchter sprechen sich gegen Neonikotinoid-Verbot aus

Bonn - Angesichts der Abstimmung vom 15.03.2013 über den Vorschlag der EU Kommission, Neonikotinoide für einen Zweijahreszeitraum weitestgehend zu verbieten, plädiert der BDP erneut dafür, bei dem sich nun anschließenden Prozedere das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu beachten.

Saatgut
(c) proplanta
„Ein derartig weitgehendes Verbot ist keinesfalls gerechtfertigt. Die Folgen eines Wegfalls von Neonikotinoiden für die europäische Landwirtschaft wären dramatisch und stünden in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Risiko", erklärt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP).

So ist die dem aktuellen Verbotsvorschlag zu Grunde liegende EFSA-Studie lückenhaft. Sie betrachtet einseitig theoretische Risiken, während in der Praxis erfolgreich umgesetzte Risikominderungsmaßnahmen, namentlich die drastische Reduzierung wirkstoffhaltiger Stäube durch Optimierung des Beizprozesses im Sinne eines Qualitätssicherungssystems und der Einsatz abdriftreduzierter Sägeräte, nicht berücksichtigt wurden. Deutschland hat bei diesen Managementmaßnahmen in Europa eine Vorbildfunktion.

Die Saatgutwirtschaft hat gemeinsam mit den zuständigen Behörden tiefgreifende Qualitätssicherungsmaßnahmen ergriffen und mit SeedGuard ein nachhaltiges System implementiert, in dem Saatgutaufbereitungsanlagen in Deutschland in einem festen Rhythmus geprüft und zertifiziert werden. „Die damit einhergehende drastische Staubreduzierung ist nachgewiesen und behördlich als erfolgreiche Risikominderung anerkannt", sagt Schäfer.

In der EFSA-Studie nicht berücksichtigt wurden zudem verschiedene Studien wie das Deutsche Bienenmonitoring und eine Studie von Uni Hohenheim und JKI zur Guttation bei Raps, die keine negativen Auswirkungen neonikotinoider Beizmittel, weder durch Guttation, Pollen oder Nektar, auf Bienen feststellen konnten. (bdp)
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