(c) proplanta Das Amtsgericht verurteilte den 43-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Weingesetz und unlauteren Wettbewerbs. Gegen seine 29 Jahre alte Geschäftspartnerin wurde das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro eingestellt.
Die beiden hatten französischen Rotwein als «Rostocker Rotspon» verkauft. Sie gaukelten ihren Kunden - zumeist Touristen - vor, der Wein sei traditionell in Eichenfässern nach Rostock transportiert, dort bis zur Flaschenreife gelagert und dann unter besonderen Bedingungen abgefüllt worden. Diese Werbung habe nicht den Tatsachen entsprochen, so das Gericht.
In dem Prozess ging es um einen Vertrag über 600 Flaschen «Rostocker Rotspon», von denen 276 ausgeliefert wurden. Insgesamt sollen rund 22.000 Flaschen verkauft worden sein.
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