Deshalb müssen die Bestände regelmäßig auf Lochfraß durch Erdflöhe kontrolliert und mit
Gelbschalen überwacht werden.
Nur wenn nach dem Auflaufen 10% der Blattfläche zerstört sind, oder ab dem 4-Blattstadium in der Gelbschale in 3 Wochen 50 Rapserdflöhe gefangen werden, ist eine Bekämpfung mit Insektiziden sinnvoll.
Nach der Rapssaat ist zudem auf das Auftreten von Schnecken zu achten. Zur Kontrolle können feuchte Säcke, Bretter, Dachziegel oder Schneckenfolien ausgelegt werden. Wenn je Kontrollstelle eine Schnecke gefunden wird, ist die Schadensschwelle überschritten.
Hinweis: Mittel gegen den Rapserdfloh sind im „Merkblatt Pflanzenproduktion 2015“ in Tab. 34 auf S. 46 zu finden. Hinweise zur Schneckenbekämpfung und Wirkungsweise der Schneckenkornmittel sind in Tab. 3 auf S. 16 im „Merkblatt Pflanzenproduktion 2015“ zu finden.
Achtung: Zur Bekämpfung der Kleinen Kohlfliege stehen momentan keine Mittel zur Verfügung. Abschließend wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Zulassung von Mesurol Schneckenkorn widerrufen und die Anwendung verboten ist!
(Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 19.08.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg