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20.03.2012 | 07:44 | Geflügelhaltung 

Legehennenanlage Witzin-Loiz vorerst gestoppt

Schwerin/Witzin - Das Verwaltungsgericht Schwerin hat den Bau einer Legehennenanlage für fast 40.000 Tiere in Loiz bei Witzin zunächst untersagt.

Legehennenhaltung
(c) proplanta
Wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte, war die Gemeinde Witzin aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim mit einem Eilantrag erfolgreich. Die Richter gingen davon aus, dass die Gemeinde im Genehmigungsverfahren des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde. Wegen unvollständiger Antragsunterlagen habe die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigert. Die Errichtung von zwei Ställen mit etwa 16 Hektar Freilaufflächen müsse daher zunächst unterbleiben.

Die Gemeinde in der Sternberger Seenlandschaft sei auch wegen öffentlicher Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zur Mitentscheidung befugt, hieß es. Der Beschluss ist nach Angaben des Verwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig. Das Staatliche Amt und der betroffene Landwirt können Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Greifswald entscheiden müsste.

Das StALU hatte die Errichtung des Betriebes im Oktober 2011 genehmigt. Von dem Vorhaben seien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung hielt das Amt für nicht erforderlich. (dpa/mv)
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