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16.04.2013 | 13:42 | Nachhaltige Fischereibewirtschaftung 

Mindestmaß des Aals angehoben

Kiel / Flintbek - Das Mindestmaß für den Europäischen Aal wurde durch Allgemeinverfügung der oberen Fischereibehörde von bisher 35 auf jetzt 45 Zentimeter angehoben.

Aal
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c) sgv - fotolia.com
Dieses Schonmaß gilt ab sofort für jegliche Aalfänge sowohl der Berufsfischer als auch der Angler in allen offenen Binnen- und Küstengewässern Schleswig-Holsteins. Darauf weist das zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zu Beginn der Angelsaison hin.

Werden unbeabsichtigt kleinere Aale gefangen, müssen diese unverzüglich schonend ins Gewässer zurückgesetzt werden; sie dürfen weder gehältert, befördert, verkauft noch anderweitig verwertet werden. Damit setzt das Land eine Verpflichtung aus den sogenannten „Aalbewirtschaftungsplänen“ auf Basis einer EU-Verordnung um. „Dieser Schritt trägt zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung bei. Er ist notwendig, weil der Bestand des Aals stark abgenommen hat“, sagte Staatssekretär Ulf Kämpfer.

Hintergrund: Der Bestand des Europäischen Aals hat in den vergangenen Jahren erheblich abgenommen. Insbesondere zeigt sich dies im Aufkommen an jungen Aalen (sogenannten Glasaalen) an den Küsten. Die EU hatte deswegen bereits 2007 die „Aalverordnung“ erlassen. Seit 2009 werden die Aalbestände auch in Schleswig-Holstein nach detaillierten Managementplänen bewirtschaftet.

Zur Förderung des Aals sind verschiedene Bausteine erforderlich, allen voran der verstärkte Besatz der Gewässer mit jungen Aalen. Weitere Maßnahmen sind verbesserte technische Vorrichtungen, um das Eindringen der Aale (und anderer Fische) in Wasserkraftanlagen zu verhindern, ganz allgemein die Renaturierung von Fließgewässern sowie verstärkte Bemühungen zur Verringerung von Fraßschäden.

Die nun beschlossene Erhöhung des Mindestmaßes ist ein weiterer Baustein, damit die die Nutzung des Aals nachhaltiger gestaltet werden kann. Die Sterblichkeit durch Fischerei wird durch diese Maßnahme gesenkt, und so erhalten mehr Aale die Chance, zu laichreifen Fischen anzuwachsen und dann in ihre Laichgebiete zu wandern. Die männlichen Aale werden durch diese Maßnahme sogar vollständig geschützt (männliche Aale erreichen in der Regel nur Längen bis 40 Zentimeter).

Weitere Informationen zur Aalfischerei, die Berichte der Landesregierung im Rahmen der Aalbewirtschaftungspläne und alle relevanten Rechtsvorschriften finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (www.melur.schleswig-holstein.de; „Landwirtschaft, Fischerei, ländlicher Raum“ klicken). (PD)
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