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28.08.2018 | 12:44 | Kontrolle 
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Rinder vernachlässigt - Bauer zu Zwangsgeld verdonnert

Biberach - Wegen grober Vernachlässigung mehrerer seiner rund 60 Rinder ist einem Bauern im Landkreis Biberach ein Zwangsgeld auferlegt worden.

Tierquälerei
(c) proplanta
Der Landwirt sei zudem aufgefordert worden, die Missstände umgehend abzustellen, sagte der Sprecher des Landkreises Biberach, Bernd Schwarzendorfer, am Dienstag.

Das Veterinäramt stellte in dem Betrieb bei rund 20 Tieren unter anderem Unterernährung, eine unzureichende Versorgung mit Wasser sowie mangelnde Klauenbeschneidungen fest. Zudem seien die Rinder verdreckt und ihre Liegeplätze voller Kot gewesen. Das Zwangsgeld lag den Angaben zufolge unter 1.000 Euro.

Dem Besitzer sei Beratung zum ordnungsgemäßen Umgang mit den Rindern angeboten worden. Sein Betrieb wird nun verstärkten Kontrollen unterzogen - es drohen weitere Bußgelder sowie schlimmstenfalls der Entzug der Tiere und der Erlaubnis zur Tierhaltung.

Auf den Fall hatte der Verein «Bürger für Artgerechte Nutztierhaltung Oberschwaben» das Veterinäramt mit Bildern von unterernährten und zusammengepferchten Rindern aufmerksam gemacht, die im Kot standen oder lagen. Darüber berichtete auch der SWR.
dpa/lsw
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Kommentare 
franzvonassisi. schrieb am 17.10.2018 16:14 Uhrzustimmen(11) widersprechen(12)
Interessant ist, dass derjenige, der fordert, dass man diesem Barbaren die Tiere sofort wegnimmt, viermal den abgesenkten Daumen bekommt. ich interpretiere daraus, dass diese Vier ähnlichen Geistes sind und den Profit des Barbaren vor das Wohlergehen seiner Opfer stellen. Erbärmlich, beschämend, Ihr Kommentatoren. Es spiegelt genau das, was sich hier im Verborgenen, hinter den Mauern der Internierungslager abspielt….!
Dem Täter gehören die Tiere nicht nur abgenommen, er sollte ein lebenslanges Tierhalteverbot erhalten. Ihm fehlt das Gewissen, das Mitleid, der Anstand. Zudem muss eine Geldstrafe verhängt werden, von der er sich nicht mehr erholt. Jeder, der vorsätzlich betrunken Auto fährt und andere Leben potentiell gefährdet, wird in diesem unseren Lande mit empfindlichen Strafen belegt. Aber da es in diesem Fall "nur" um Tiere geht, versagt unser Rechtssystem einmal wieder.
maximilian schrieb am 03.10.2018 16:08 Uhrzustimmen(19) widersprechen(8)
Nachdem Gebot der Verhältnismäßigkeiterhält der Tierhalter die Möglichkeit die Missstände abzustellen.
Lächerlich dise Strafe schrieb am 03.09.2018 21:46 Uhrzustimmen(15) widersprechen(19)
Die Tiere gehören ihm weg genommen und er für ein paar Jahre in den Knast.
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