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05.01.2009 | 14:04 | Gerichtsverfahren 

Fehlerhafte Kindernahrung - Verfahren im Fall Humana eingestellt

Bielefeld - Mehr als fünf Jahre nach dem Skandal um fehlerhafte Babynahrung in Israel hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Zahlung von Geldbußen vorläufig eingestellt.

Fehlerhafte Kindernahrung
(c) proplanta
Sowohl die vier Beteiligten - ehemalige Mitarbeiter des Milchverarbeiters Humana - als auch das Landgericht Bielefeld hätten diesem Schritt zugestimmt, sagte Oberstaatsanwalt Reiner Baumgart am Montag in Bielefeld. Die vier Beschuldigten müssten zwischen 6.000 bis 20.000 Euro an das Kinderhilfswerk Unicef zahlen.

Im Herbst 2003 waren in Israel zwei Säuglinge gestorben und mehrere Kleinkinder erkrankt, nachdem sie mit der von Humana im Auftrag des israelischen Unternehmens Remedia hergestellten Babynahrung gefüttert worden waren. Humana und Remedia gaben daraufhin zu, dass die Sojamilch zu wenig Vitamin B 1 enthalten hatte. Die Herstellerfirmen hatten sich später mit den Eltern einiger dauerhaft erkrankter Kinder auf Entschädigungen geeinigt. (dpa)
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