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24.03.2024 | 00:01 | Hundesteuer 2024 
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Hundesteuer steigt - Rekordeinnahmen bei Kommunen

Stuttgart - Seit Jahren schon können Baden-Württembergs Kommunen mit Rekordeinnahmen bei der Hundesteuer rechnen. Allein in den vergangenen zehn Jahren legte die jährliche Summe um mehr als 50 Prozent zu.

Hundesteuer 2024
Es ist Luxus, einen Hund zu besitzen. So sieht es der Fiskus. Er erhebt Hundesteuer und nimmt Millionen ein. Wie viel man zahlen muss, hängt davon ab, wo man wohnt. Doch wo ist es besonders teuer? (c) Daniela Jakob - fotolia.com
Für Rathäuser ist die Steuer für die Vierbeiner ein wichtiges Instrument, um den Haushalt zu steuern. Hundebesitzer fühlen sich diskriminiert. Aber warum sind die Einnahmen so gestiegen? Und steigen sie weiter? Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu:

Wieso wurde die Hundesteuer eigentlich eingeführt?

Tatsächlich hat die Hundesteuer eine lange Tradition. Eingeführt wurde sie erstmals in Großbritannien im Jahr 1796 - als Luxusabgabe. Später breitete sich die Steuer nach und nach auch in Deutschland aus. Der grundsätzliche Gedanke vieler Gemeinden: Die Hundezahl sollte gesenkt werden, um die Ausbreitung von Tollwut und auch Verletzungen zu verringern. Hunde sollten auch nur von den Menschen gehalten werden, die sich die Steuer auch leisten und für den Unterhalt des Vierbeiners aufkommen konnten.

Und wie ist das heute?

Das Geld ist nicht zweckgebunden. Die Gemeinden können damit also finanzieren, was sie wollen. Die Steuer für die Vierbeiner hat aus Sicht von Gemeinde- und Städtetag vorwiegend eine Lenkungsfunktion. Aus Sicht des Landesverbands für Hundewesen fehlt aber die Kontrolle darüber, wie die Steuereinnahmen investiert werden.

Wie hoch sind die Einnahmen für die Kommunen?

Durch die Hundesteuer kommt Jahr für Jahr eine schöne Summe zusammen, wenngleich sie im Vergleich zum Beispiel zur Gewerbesteuer keine tragende Säule der Finanzierung ist. Nachdem die Einnahmen der Kommunen bereits im Jahr zuvor einen Höchstwert erreicht hatten, stiegen sie im vergangenen Jahr nach Angaben des Statistischen Landesamtes weiter auf 55,9 Millionen Euro, das waren 1,3 Millionen Euro mehr als 2022 (plus 2,4 Prozent). Rein rechnerisch zahlte also jeder und jede in Baden-Württemberg 4,94 Euro an Hundesteuer, wie es am Donnerstag hieß. Ein Vergleichswert: In Stuttgart kamen 1,89 Millionen Euro durch die Hundesteuer zusammen, in Karlsruhe waren es rund 1,14 Millionen Euro und in Hockenheim 148.000 Euro.

Warum steigen die Einnahmen durch die Hundesteuer immer weiter?

Die immer stärker fließenden Einnahmen haben vor allem etwas mit der steigenden Zahl der Hunde vor allem während der Corona-Pandemie zu tun, wie der Landesverband Baden-Württemberg für Hundewesen annimmt. Insgesamt lebten im Jahr 2022 in Deutschland nach einer Umfrage des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe 10,6 Millionen Hunde.

In wenigen Einzelfällen sei aber auch der Steuersatz erhöht worden, sagte ein Sprecher des baden-württembergischen Gemeindetags: «Wie bei allen anderen gemeindlichen Steuern haben die Städte und Gemeinden bei der Hundesteuer ihren örtlichen Finanzbedarf im Blick und entscheiden nach den örtlichen finanziellen Anforderungen, ob und wie die Steuersätze gegebenenfalls angehoben und weiterentwickelt werden.»

Wer muss Hundesteuer zahlen?

Wer zahlen muss, ist eigentlich einfach: alle, die einen Hund besitzen, müssen das Tier bei ihrer Kommune anmelden und Hundesteuer entrichten. Die baden-württembergischen Gemeinden sind laut Landesrecht verpflichtet, eine Hundesteuer zu erlassen, die als Jahressteuer erhoben wird. Das ist in den meisten anderen Bundesländern nicht so. Dort gibt es auch Kommunen, die gar keine Hundesteuer erheben.

Und wer ist befreit?

Da wird es kniffeliger: Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde und andere speziell ausgebildete Hunde von schwerbehinderten Menschen werden nicht besteuert, mancherorts fallen auch keine Kosten für Jagdhunde an, wenn sie eine sogenannte Brauchbarkeitsprüfung bestanden haben. «Jagdhunde verrichten ihren Dienst vor allem im öffentlichen Interesse», heißt es dazu beim baden-württembergischen Landesjagdverband.

Ist die Hundesteuer überall gleich hoch?

Nein, das unterscheidet sich teilweise stark. Bei der Hundesteuer handelt es sich seit 1969 um eine sogenannte örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuer, die als reine Gemeindesteuer geregelt ist. Höhe und genaue Ausgestaltung bestimmt die jeweilige Kommune. Deshalb unterscheidet sich auch das Steueraufkommen pro Kopf je nach Region. Außerdem gibt es keinen Mengenrabatt.

Wo ist es besonders teuer oder preiswert?

Das ändert sich oft und liegt nicht zuletzt am Ärger über Hinterlassenschaften und an den Kosten zum Beispiel durch das Aufstellen von Hundekot-Toiletten. Mit 108 Euro für den Ersthund und 216 Euro für weitere Anmeldungen liegen die großen Städte Stuttgart und Mannheim im Mittelfeld, in Pforzheim sind es 120 Euro und 240 Euro. Deutlich günstiger ist die Hundehaltung zumeist in ländlichen Regionen. Hofstetten (Ortenaukreis) erhebt eine Gebühr von nur 84 Euro pro Hund, in Moosburg am Federsee sind es 50 Euro für den ersten Hund. Mit die höchsten Hundesteuern müssen in Aidlingen (Kreis Böblingen/156 Euro) und in Eislingen (Kreis Göppingen/144 Euro) bezahlt werden.

Gilt das auch für Kampfhunde?

Keineswegs, als Kampfhunde ausgewiesene Tiere wie Pit Bull, Staffordshire oder Bullterrier sind besonders kostspielig. In Mannheim kosten Exemplare dieser Rassen zum Beispiel jeweils 648 Euro an Hundesteuer, in Stuttgart sind es 612 Euro und in Pforzheim 600 Euro.

Warum Hundesteuer, aber keine Katzensteuer?

Hunde- und Katzenbesitzer streiten sich regelmäßig über die K-Frage, die Frage nach der Katzensteuer. Denn wer einen Hund hält, muss dafür Steuern zahlen. Wer eine Katze hält, muss das nicht. Warum? Anders als das «Luxusgut Hund» galten Katzen wie einige andere Haustiere einst als Nutztiere, die auf Höfen Mäuse fingen. Außerdem müssen Katzen anders als Hunde nicht gemeldet werden. Für eine Katzensteuer müssten die Tiere also aufwendig erfasst werden. Ein Argument für die Steuer ist der oft hinterlassene Kot von freilaufenden Katzen, den die Besitzer nicht beseitigen müssen. Obendrein töten sie viele Vögel und sind Artenschützern hier und dort ein Dorn im Auge.
dpa/lsw
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Kommentare 
maximilian schrieb am 24.03.2024 17:06 Uhrzustimmen(8) widersprechen(0)
Der Artikel enthält einen Fehler: Die Hundesteuer wird nicht von Finanzamt erhoben, sondern von der Gemeinde, in der der Hundebesitzer seinen Wohnsitz hat. Steuern werden grundsätzlich nicht zweckgebunden erhoben.
Ihre Verwendung unterliegt der Verwaltungshoheit der Kommune in ihrem Haushalt.
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