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21.08.2012 | 08:43 | Verbraucherschutz 

Preisangaben auf Lebensmitteln zum Teil fehlerhaft

Düsseldorf - Jede sechste Preisangabe im nordrhein-westfälischen Lebensmitteleinzelhandel hat sich bei einer Stichprobenkontrolle als nicht korrekt erwiesen.

Lebensmittel
(c) proplanta
Wie NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) am Montag in Düsseldorf mitteilte, war fast jedes dritte beanstandete Preisschild schlecht lesbar.

In anderen Fällen waren die Grundpreise falsch berechnet oder die Angaben konnten den Waren nicht zugeordnet werden. Für Letzteres wurden die meisten Bußgelder verhängt - 113 von insgesamt 377.

Die kommunalen Ordnungsbehörden hatten zwischen Februar und Juni rund 108.000 Preisangaben in fast 4.500 Lebensmittelgeschäften kontrolliert und dabei rund 18.800 Verstöße festgestellt - im Schnitt vier pro Filiale.

Die nahezu flächendeckende, wenn auch nicht repräsentative Überprüfung habe gezeigt, dass der Handel den Grundpreis oft nur in sehr kleiner Schrift oder unleserlich angebe, kritisierte Remmel. Er forderte die Unternehmen auf, künftig klar auszuzeichnen.

Die gesetzliche Vorschrift soll Verbraucher vor Mogelpackungen und scheinbaren Schnäppchen schützen. (dpa)
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