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01.06.2010 | 16:45 | Nächtliches Alkoholverkaufsverbot nicht genug? 

Schnaps erst ab 21

Stuttgart - Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot geht nach Ansicht eines Jugendexperten vom Landeskriminalamt nicht weit genug.

Schnaps erst ab 21
«Aus Sicht der Kriminalprävention empfehlen wir, das Mindestalter für den Erwerb branntweinhaltiger Getränke auf 21 Jahre raufzusetzen», sagte Andreas Mayer, Leiter der LKA-Zentralstelle für Prävention und Jugendsachen, der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag. Das Verkaufsverbot sei aber ein Schritt in die richtige Richtung und erziele «schon seine Wirkung», stellte der Experte fest. Vor allem Spontankäufe würden dadurch verhindert. Zudem könnten Anbieter beim Verstoß gegen den Jugendschutz jetzt noch leichter belangt werden. (dpa/lsw)
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