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16.05.2018 | 11:55 | Abholzungsverbot 

Polen erfüllt EuGH-Urteil zu Bialowieza-Urwald teilweise

Warschau - Knapp einen Monat nach der Niederlage vor dem EU-Gericht ist Polens Regierung dem Urteil zum Abholzungsverbot für den Bialowieza-Urwald teilweise nachgekommen.

Abholzung im Bialowieza-Urwald
(c) proplanta
Umweltminister Henryk Kowalczyk habe eine der vom Luxemburger Gericht kritisierten Regelungen aufgehoben, meldete am Dienstag die Agentur PAP unter Berufung auf das Warschauer Ministerium. Die nun zurückgezogene Vorschrift sah die Abholzung vom Borkenkäfer befallener Bäume in dem Naturschutzgebiet vor. Die Entscheidung des Umweltministers müsse noch der Generaldirektor der polnischen Forstämter bestätigen.

Warschau hatte von 2016 bis 2017 Zehntausende Bäume des ostpolnischen Urwaldgebiets gefällt und dies unter anderem mit einer Käferplage begründet. Die Abholzaktion hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg vergangenen Monat für illegal erklärt.

Allerdings reicht die Aufhebung der Borkenkäfer-Bestimmung zur vollständigen Umsetzung des EuGH-Urteils laut Aktivisten nicht aus. Das Warschauer Umweltministerium müsse auch einen Plan, der den erhöhten Baumschlag in Bialowizea genehmigte, rückgängig machen, forderte Agata Szafraniuk von der Umweltorganisation ClientEarth. Ansonsten sei eine Wiederaufnahme der derzeit gestoppten Abholzungsarbeiten möglich, warnte sie.
dpa
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