«Wenn die Kameras personenbezogene Daten aufnehmen, dann ist dies rechtswidrig», sagt der bayerische Landesdatenschützer Thomas Kranig in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin «Der Spiegel». Ein mögliches öffentliches Interesse, etwa wenn Jäger Wildbestände dokumentieren wollten, werde von seiner Behörde «sehr restriktiv ausgelegt».
Die Geräte verfügen laut «Spiegel» über Infrarotblitze, die für Mensch und Tier unsichtbar sind. Die Bilder würden von den Kameras teils live an den Besitzer gesendet, der rechtlich gesehen die Aufnahmen von Menschen sofort löschen müsste. Die bayerische
SPD fordert unterdessen Klarheit, ob die Geräte in öffentlichen Bereichen überhaupt eingesetzt werden dürfen.
Mit Videokameras sei erst unlängst der Nachweis gelungen, dass es in Niedersachsen wieder Wölfe gibt. Allerdings gerieten immer häufiger auch Menschen ins Visier der gut getarnten Kameras. Erst kürzlich sei in Kärnten ein Politiker bei einem außerehelichen Beischlaf im Wald abgelichtet worden.
Von diesem Donnerstag (28. Juni) an bietet der Lebensmittel-Discounter
Aldi Süd eine Kamera an, die laut Werbung «zur Überwachung von Tieren, Grundstücken, Gebäuden oder anderen schwer einsehbaren Orten» geeignet sei. (dpa)