Verboten werden solle auch, Samen und Eizellen von Klontieren in Verkehr zu bringen, forderte die Länderkammer am Freitag.
Vorgeschrieben werden solle zudem eine Kennzeichnung von Klontieren, deren Nachkommen und daraus erzeugter Lebensmittel.
Hintergrund ist ein EU-Richtlinienvorschlag, das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden für vorerst fünf Jahre zu verbieten. Ein solches Verbot solle auch dafür gelten, Lebensmittel aus Klontieren in den Verkehr zu bringen.
Geklonte Tiere sind genetisch exakte Kopien lebender Tiere. Klone werden mit gentechnischen Verfahren im Labor gezeugt und dann von einer Leihmutter ausgetragen. Der
Bundesrat machte sich am Freitag dafür stark, auch Geflügel in die geplanten Verbote einzubeziehen. (dpa)