Münster - Die Betreiber von Tiermastbetrieben sind nicht aufgrund des sogenannten Tierhaltungserlasses verpflichtet, ihre Güllebehälter mit effektiveren Abdeckungen nachzurüsten, um Ammoniak- und Geruchsemissionen noch weiter zu mindern.
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Weimar / Mockzig - Das Ostthüringer Agrarunternehmen Gutsverwaltung Altenburg GbR darf keine Schweinemastanlage für mehr als 4.400 Tiere bauen.
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Kiel - Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium und der Bauernverband Schleswig-Holstein weisen darauf hin, dass Stickstoff- und phosphathaltige Dünger wie Gülle und Gärreste grundsätzlich nicht auf gefrorenen Böden ausgebracht werden dürfen.
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Düsseldorf - Von Tierhaltungsanlagen ausgehende Gerüche sind nicht nur Ursache von Nachbarschaftsbeschwerden, sondern beschäftigen immer häufiger auch die hiesigen Gerichte.
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Frankfurt/Main - Emissionen aus Tierhaltungsanlagen werden in der Öffentlichkeit heiß diskutiert. Dabei stehen neben Nachhaltigkeitsaspekten Geruchs-, Staub- und Ammoniakemissionen im Vordergrund.
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