«Die
Dürre hat Schleswig-Holstein in diesem Jahr in besonderem Maße getroffen», sagte
Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) am Dienstag. Deshalb sei es gut, Soforthilfen in Form von relevanten Abschlagszahlungen noch in diesem Jahr an existenzgefährdete
Betriebe auszuzahlen.
Bis zum 2. November konnten Landwirte Anträge auf Dürrehilfe stellen, die noch in diesem Jahr eine Abschlagszahlung in Anspruch nehmen wollen. Ansonsten läuft die Frist bis zum 30. November. Bis zu 50 Prozent des gesamten Schadens können ersetzt werden. «Erst in der ersten Dezemberhälfte werden wir einen Überblick über alle Anträge haben», sagte Albrecht.
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume nimmt die Anträge online entgegen. Die Dürreschäden im Land belaufen sich nach Schätzungen des Ministeriums auf 422 Millionen Euro. Zur
Entschädigung fließen jeweils zehn Millionen Euro vom Bund und vom Land.
Im Sommer hatten die
Bauern die schlechteste Ernte seit vielen Jahren eingefahren. Dürrehilfe gibt es nur, wenn der Naturalertrag auf Acker und Grünland im Betriebsdurchschnitt um über 30 Prozent geringer ist als im
Schnitt der vergangenen drei Jahre. Es gibt auch nur dann Geld, wenn der
Betrieb ohne Dürre nicht existenzgefährdet wäre. Zudem sind weitere Kriterien zu erfüllen.