Die
EU-Kommission verklagte das Land vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil dortige Unternehmen ihren Käse Feta genannt und exportiert haben, wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch mitteilte.
Seit 2002 darf in der EU nur der in Griechenland nach bestimmten Kriterien hergestellte Käse Feta genannt werden. Trotz mehrfacher Aufforderungen sei Dänemark seiner Pflicht nicht nachgekommen, zu verhindern, dass Firmen heimischen Käse als Feta vertreiben, hieß es von der EU-Kommission.
Feta sorgte bereits in der Vergangenheit für gerichtlichen Streit. Drei Jahre, nachdem der griechische Käse EU-weit geschützt worden war, hatten Deutschland und Dänemark dagegen geklagt. Ohne Erfolg: Der
EuGH entschied, dass Feta in Griechenland und nach bestimmten Regeln produziert sein müsse.
In der EU sind zahlreiche
Agrarprodukte und
Lebensmittel geschützt. Damit soll unter anderem Verlässlichkeit für die Verbraucher gewährleistet werden. Ein deutsches Produkt mit geschützter Ursprungsbezeichnung ist Allgäuer Emmentaler.
Weit mehr Produkte besitzen aber nur eine sogenannte geschützte geografische Angabe - Lübecker Marzipan etwa oder Nürnberger Lebkuchen. Bei diesen Produkten muss mindestens ein Produktions- oder Weiterverarbeitungsschritt in der Region erfolgen.