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19.01.2020 | 08:39 | Ende des Kükentötens ab 2022 

Deutschland und Frankreich steigen aus dem Kükentöten aus

Berlin - Deutschland und Frankreich haben sich als Ziel gesetzt, das Kükentöten bis Ende des Jahres 2021 zu beenden.

Ende des Kükentötens ab 2022
(c) proplanta
Das erklärten Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und ihr französischer Kollege Didier Guillaume am Montag (13.1.) in Berlin. Am Rande einer Konferenz mit deutschen und französischen Branchenvertretern sowie Wissenschaftlern und Nichtregierungsorganisationen betonten beide Ressortchefs, ihre Anstrengungen fortzuführen.

Unterstützung bekamen sie unter anderem vom Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Dessen Präsident Friedrich-Otto Ripke gab jedoch zu bedenken, dass der Ausstieg eine „erhebliche Kraftanstrengung“ bedeute. Den Landwirtschaftsministern zufolge hat Deutschland bereits 8 Mio. Euro in die Forschung zu Alternativen des Kükentötens investiert, Frankreich 4,5 Mio. Euro. So seien beispielsweise zwei Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei entstanden, wovon eine bereits in der Praxis erprobt werde.

Geflügelbranche zieht mit

Klöckner sprach sich dafür aus, alle derzeit bestehenden Alternativen zu fördern, die das Kükentöten beenden könnten. Neben der Geschlechtserkennung im Ei seien dies die Aufzucht männlicher Tiere und die Nutzung von Zweinutzungsrassen. „Kein Aussortieren ist unter ethischen Gesichtspunkten das bessere Verfahren“, betonte die Ministerin.

Allerdings liege das Aufnahmepotential des Marktes für Bruderhähne laut Berechnungen ihres Ministeriums nur bei 5 Millionen Küken im Jahr; getötet würden jedes Jahr indes rund 45 Millionen Küken. Diese Maßnahme allein reiche daher nicht aus. Guillaume betonte die Bereitschaft der französischen Geflügelzüchter, um an tragfähigen Lösungen mitzuarbeiten.

Ripke kündigte den Aufbau einer gemeinsamen Branchenplattform der deutschen Geflügelwirtschaft mit ihren Partnern aus dem Lebensmitteleinzelhandel und den an der Forschung und Entwicklung beteiligten Unternehmen an, um kükentötenfreie Lieferketten anbieten zu können.

Europaweites Verbot angestrebt

Einem nationalen Gesetz für ein Verbot des Kükentötens in Deutschland erteilte der ZDG-Präsident indes eine Absage, weil damit das Problem lediglich ins Ausland verlagert würde. Erforderlich sei stattdessen eine verbindliche europaweite Regelung.

„Wir wollen einen echten Ausstieg so schnell wie möglich“, betonte Ripke. Er appellierte an die Ressortchefin, den Lösungswillen der Wirtschaft im Schulterschluss mit dem Lebensmitteleinzelhandel und den an der praktischen Umsetzung beteiligten Unternehmen anzuerkennen.


Welche Zwischenetappen notwendig sind, um den Ausstieg bis 2021 zu schaffen, soll laut Klöckner in regelmäßigen weiteren Treffen von Experten aus Deutschland und Frankreich erarbeitet werden. Die beiden Agrarminister sehen sich eigenen Angaben zufolge als Vorreiter in der EU und wollen eine europaweite Regelung voranbringen. Beim nächsten Agrarrat solle das Thema auf der Tagesordnung stehen wie auch während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.

Sofortige Untersagung nicht zumutbar

Kritik kam vom agrarpolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff. Das ethisch nicht zu rechtfertigende Töten der männlichen Küken sei „ein Problem der Intensivierung der Lebensmittelproduktion“. Mitgeschöpfe würden zu ökonomischen Zählgrößen degradiert. Für den Deutschen Tierschutzbund ist das Zweinutzungshuhn die einzige, aus Tierschutzsicht akzeptable Lösung. Alles andere sei „reines Herumdoktern an einem nicht zukunftsfähigen System“.

Eine konsequente Förderung der Zweinutzungshühner und deren Vermarktung fordert der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN). Die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ verlangt ein sofortiges Verbot des Kükentötens. Warten widerspreche eindeutig dem Koalitionsvertrag.

Klöckner verteidigte die Verzögerung des Verbots mit dem Hinweis, dass es den Betrieben derzeit noch nicht zuzumuten sei, umzustellen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 2019 habe diese Auffassung bestätigt und eine Übergangsfrist eingeräumt, bis die Verfahren zur Geschlechtsbestimmung marktreif seien.
AgE
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