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18.10.2018 | 13:50 | Hilfsmaßnahme 
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Dürrehilfe kommt nicht an

Berlin - Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, hat die Umsetzung der zwischen Bund und Ländern beschlossenen Dürrehilfe für Bauern kritisiert.

Dürrehilfe
(c) proplanta
«Das Verfahren lässt eine schnelle und effektive Dürrehilfe nicht zu», erklärte Rukwied am Donnerstag. Es überfordere die Landwirte und dauere zu lange.

Die Präsidenten der Landesbauernverbände fordern deshalb von Bund und Ländern, das Hilfsprogramm zu vereinfachen. «Wenn den betroffenen Betrieben wirklich geholfen werden soll, was dringend notwendig ist, müssen die Vorgaben anders ausgestaltet werden», sagte Rukwied.

Die Bauern in Deutschland hatten aufgrund zu geringer Regenfälle und hoher Temperaturen die schlechteste Ernte seit Jahren eingefahren. Im August hatte Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) bis zu 170 Millionen Euro Dürrehilfen des Bunds in Aussicht gestellt. Die andere Hälfte des Gesamtbetrags sollen die Länder tragen. Insgesamt sollen 340 Millionen Euro an Bauern verteilt werden.

Dürrehilfe gibt es allerdings nur dann, wenn der Ernteertrag auf Acker und Grünland im Betriebsdurchschnitt um über 30 Prozent geringer ist als im Schnitt der vergangenen drei Jahre. Es gibt auch nur dann Geld, wenn der Betrieb ohne Dürre nicht existenzgefährdet wäre. Zudem sind weitere zahlreiche Kriterien zu erfüllen. «Wir befürchten, dass einige bürokratische Hürden viele betroffene Betriebe von der Hilfsmaßnahme ausschließen», sagte Rukwied.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium wies die Kritik zurück. «Wer wirklich existenzbedroht ist, der ist auch offen für die notwendige Darstellung seiner Bedürftigkeit», sagte Staatssekretär Hermann Onko Aeikens. Es gehe um öffentliches Geld, das nicht nach Gießkannenprinzip ausgezahlt werden dürfe. Wenn Hilfe bei bestimmten Bauern angeblich nicht ankomme, sei nicht Bürokratie der Grund, sondern dass sich manche Betroffene nicht in die Bücher schauen lassen wollten oder dass eine Existenzbedrohung nicht vorliege.
dpa
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Kommentare 
Zacki schrieb am 21.10.2018 15:14 Uhrzustimmen(10) widersprechen(12)
über 50 Prozent Ernteverlust, Herr Aikens wer so dünne Nerven hat sollte nicht in dieser Position tätig sein. Weg mit ihm....
Kutusow schrieb am 18.10.2018 16:20 Uhrzustimmen(46) widersprechen(19)
Die Behauptungen von Staatssekretär Dr. Aikens sind schlicht und einfach falsch! Ich habe mir die Richtlinien angesehen und stelle fest, dass bürokratische Hürden so hoch gezogen wurden, dass sich nicht einmal die Antragstellung lohnt! Für viele Betriebe bestehen ohnehin Offenlegungspflichten, sei es, weil sie Investitionsfördermittel erhalten haben, sei es, weil sie gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet sind! Wie sah es denn seinerzeit mit der Bedürftigkeitsprüfung z. Bsp. mit Fam. Quandt (BMW) aus, als die Bundesregierung während der Finanzkrise diverse Stützen für die Autoindustrie bewilligte! Oder mit den Aktionären der Banken, die mit Mrd. Summen unterstützt wurden? Gab es dort eine Bedürftigkeitsprüfung? Nicht dass ich wüsste! Welcher Landwirtschaftsbetrieb kann denn Kurzarbeitergeld für seine Mitarbeiter in Anspruch nehmen? Auch dies konnten die Autokonzerne großzügig tun!

Hier werden also Äpfel mit Birnen verglichen und die Botschaft lautet: Wir wollen keine Hilfen zahlen!
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