Die dafür notwendigen Unterlagen seien ab 15. Oktober im Internet zu finden, teilte das
Agrarministerium am Dienstag mit.
Maximal stehen nach Angaben des Ministeriums insgesamt 51,18 Millionen Euro zur Verfügung. Die Summe stammt je zur Hälfte von Bund und Land. Ende September war die dafür nötige Verwaltungsvereinbarung beschlossen worden.
Demnach können Unternehmen, die nachweislich durch die
Dürre in ihrer Existenz gefährdet sind, Hilfen in Höhe von 50 Prozent der ermittelten Schäden erhalten. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Die Hitze und Trockenheit in diesem Sommer haben die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt besonders hart getroffen. Nach Schätzungen liegen die Erträge landesweit mindestens 30 Prozent unter dem
Schnitt der vergangenen fünf Jahre. Die Landesregierung setzte die Dürre deshalb mit einer
Naturkatastrophe gleich und schaffte damit die Voraussetzungen für Finanzhilfen.
Jeder Antragsteller muss allerdings nachweisen, dass es auf seinen Feldern auch zu so großen Ausfällen gekommen ist. Auch Privatvermögen wird berücksichtigt.