Wie das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium mitteilte, sind mit etwa 89,5 Mio. Euro bereits rund 88 % der Anträge aus den ersten beiden Anläufen bewilligt. Ressortchef Peter
Hauk sieht das als Beleg für die hohe Qualität der durch die Landwirte eingereichten Anträge und die Leistungsfähigkeit der Landwirtschaftsverwaltung.
Der dritte Bewilligungsanlauf stand laut Ministerium am Donnerstag (28.3.) an; danach soll monatlich bewilligt werden. Von der Bewilligung bis zum Geldeingang auf dem Konto vergingen in der Regel zehn Tage.
Hauk wies darauf hin, dass unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel auch im Antragsjahr 2019 alle im Antragsvorverfahren beantragen Neueinstiege und Erweiterungen gefördert würden. Ohne Angabe im Vorantrag könne allerdings nicht über den bestehenden fünfjährigen Verpflichtungsumfang hinaus bewilligt werden, so der Minister. Dies sei wichtig für Erweiterungen, bei den einjährigen Tierwohlmaßnahmen und beim Neueinstieg sowie Umstieg in höherwertige Maßnahmen.