(c) proplanta Wie das zuständige Sozialministerium am Montag (6.5.) mitteilte, hat die EU-Kommission einem entsprechenden Antrag zugestimmt. Damit können weite Teile des Landkreises Meißen aus einer Sperrzone II für ein gefährdetes Gebiet in eine Sperrzone I als Pufferzone überführt werden.
Eine verbleibende Sperrzone II erstreckt sich ab sofort auf eine kleine Fläche im Landkreis Meißen und im Norden des Landkreises Sächsische Schweiz/Osterzgebirge. Eine zweite Sperrzone II umfasst den Norden der Landkreise Bautzen und Görlitz sowie den Süden des Landkreises Görlitz. Die Sperrzone I genannte Pufferzone bleibt fast in der bisherigen Größe bestehen.
Meilenstein erreicht
„Dass wir nach über drei Jahren die Restriktionszonen erheblich verkleinern können, ist das Ergebnis einer intensiven und gemeinsamen Bekämpfung der Tierseuche. Damit erreichen wir einen ersten Meilenstein“, erklärte Sachsens Sozialministerin Petra Köpping. Sie zeigte sich zuversichtlich, diesen erfolgreichen Weg fortsetzen zu können. „Ich hoffe, dies ist der Anfang vom Ende der ASP in Sachsen“, so Köpping.
Jetzt gelte es, die Seuche in den Landkreisen Bautzen und Görlitz weiter zurückzudrängen. Laut der Ministerin werden alle Bekämpfungsmaßnahmen fortgesetzt. Die Tierseuche konnte zwar auf ein kleineres Gebiet zurückgedrängt werden, doch endgültig getilgt ist sie noch nicht. Seit dem ersten Nachweis Ende Oktober 2020 gab es bisher 2.353 ASP-Fälle in Sachsen, von denen aber nur noch 196 aktiv sind.
Auflagen entfallen
In den ab sofort nicht mehr zur Sperrzone II zählenden Gebieten entfallen dem Ministerium zufolge die verschärften Auflagen für die Land- und Forstwirtschaft, die Jägerschaft und die allgemeine Öffentlichkeit. Es treten dort die milderen Regeln für die Sperrzone I in Kraft. In den Landkreisen Bautzen und Görlitz muss allerdings in einigen Gebieten weiter gegen ein aktives Seuchengeschehen gekämpft werden. Dabei bleibt es außerordentlich wichtig, die Gesundheit der Schwarzwildpopulation in den Sperrzonen intensiv zu überwachen.
Die Wildabwehrzäune zur Eindämmung der ASP bleiben derzeit noch in ihren bisherigen Verläufen bestehen. Sollte sich der positive Trend der ASP-Bekämpfung weiter fortsetzen, könnten laut Ministerium in einem zweiten Schritt weitere Anträge zur Verkleinerung von Sperrzonen im Juni 2024 gestellt werden. Dafür muss der Nachweis von ASP-Fällen mindestens ein Jahr zurückliegen. Voraussetzung ist zudem, dass auch in den Gebieten ohne neue Fälle intensiv Fallwildsuche und Entnahme betrieben wird.
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