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10.05.2018 | 06:58 | Fraßschäden 

Ministerium prüft Entschädigungszahlungen wegen Wildgansfraß

Hannover - Das Umweltministerium lässt juristisch prüfen, ob es für entstandene Fraßschäden durch Wildgänse eine Entschädigung an Bauern zahlen muss.

Wildgänse
Ministerium lässt Entschädigungszahlungen wegen Wildgansfraß prüfen. (c) proplanta
Landwirte hätten bei der Naturschutzbehörde einen Antrag auf Entschädigung gestellt, teilte das Umweltministerium am Mittwoch nach einem entsprechenden Bericht der «Neuen Osnabrücker Zeitung» mit.

Ein Termin für die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg steht demnach noch nicht fest. Der Streitwert liegt der NOZ zufolge zwischen 3.500 und 48.000 Euro.

Zuvor hatte die von der Naturschutzbehörde eingeschaltete Enteignungsbehörde erlassen, dass das Land - in diesem Fall das Umweltministerium - entschädigungspflichtig ist. Den Beschluss bezeichnete eine Sprecherin des Ministeriums als überraschend. Das Ministerium hat nun Rechtsmittel eingelegt, um für künftige Fälle grundsätzlich zu klären, ob es für Fraßschäden zahlen muss.

Die rasant steigende Zahl von Wildgänsen macht Bauern in vielen Landstrichen zu schaffen, da die Tiere Felder leerfressen und hohe Schäden verursachen. Im Landkreis Hildesheim soll ein Pilotprojekt helfen, bei dem die Vögel von landwirtschaftlich wertvollen Flächen verscheucht werden sollen.

Gleichzeitig wendet das Land mit Unterstützung der EU etwa sieben Millionen Euro auf, um ruhige Flächen für die überwinternden Gänse zur Verfügung zu stellen. Landwirte, die sich an diesen sogenannten Agrarumweltmaßnahmen beteiligen und ihre Gebiete als Rastflächen anmelden, erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich.
dpa/lni
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