Der vorläufig vom Gericht verhängte Stopp, in speziellen Schutzgebieten das Mittel nicht mehr einzusetzen, sei damit aufgehoben, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Der Naturschutzbund sei nicht antragsbefugt lautete die Begründung. «Wir werden in jedem Fall Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen», kündigte der Vorsitzende des Nabu, Friedhelm Schmitz-Jersch, an.
Das Insektizid dürfe jedoch auch weiter nicht in Gebieten verteilt werden, in denen die Naturschutzbehörde die
Ausbringung bereits untersagt habe, sagte ein Sprecher des Gerichts. Das seien beispielsweise Gebiete, in denen es Adlerhorste gebe.
Nach Angaben des Gerichts sind bereits zwei weitere Eilverfahren eingegangen. In einem Antrag wendet sich der Nabu gegen die Ausbringung per Hubschrauber. In einem weiteren Fall will der Landschaftsförderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung als Eigentümer eines Waldgrundstücks erreichen, dass das umstrittene Insektizid nicht gesprüht wird. Der Forstbetrieb hatte angeordnet, das Ausbringen des Mittels zu dulden. Wann über die Anträge entschieden werden soll, konnte das Gericht nicht mitteilen.
Seit Dienstagnachmittag fliegen Hubschrauber des Landesbetriebs Forst Brandenburg über
Wälder im Landkreis Teltow-Fläming und versprühen das umstrittene Insektizid. Am Mittwoch sollten insgesamt 800 Hektar
Waldfläche besprüht werden, wie Einsatzleiter Michael Kopka am Abend sagte. Kommende Woche solle die Ausbringung des Mittels in den Gemeinden Borkheide, Borkwalde sowie dem Beelitzer Ortsteil Fichtenwalde (Potsdam-Mittelmark) beginnen.