Wie der weinbaupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Schwarz , dazu am vergangenen Freitag (14.6.) erläuterte, sollen die rechtlichen Hürden abgebaut und Drohnen als Pflanzenschutzgerät anerkannt werden. Ihr Einsatz habe „enormes Potential für den Steillagenweinbau“; bundesweit gebe es aber noch keine Zulassung für Spritzdrohnen, und der Pflanzenschutz aus der
Luft sei nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Laut Schwarz können die Drohnen dieMenge der ausgebrachten Pflanzenschutzmittel und die Abdrift verringern. Zudem sei die Lärmbelästigung im Vergleich zu den eingesetzten Helikoptern - genau wie die Unfallgefahr - geringer. Auch über den Pflanzenschutz hinausgehende Verwendungen hält der SPD-Politiker für sinnvoll.
Aufzeichnungen aus der Luft könnten Informationen zuWachstum, Düngebedarf, Reifezustand und Krankheiten liefern; dadurch könne die Drohnentechnik einen großen Beitrag zur Steigerung der Produktivität und
Rentabilität leisten, so Schwarz. Die konkreten Arbeitserleichterungen könnten außerdem perspektivisch dazu beitragen, die Bewirtschaftung von Steillagen für
Winzer attraktiver zu machen.