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03.05.2024 | 08:17 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Giftpflanzen im Grünland bekämpfen

Karlsruhe - „Auf lückigen Wiesen und Weiden und insbesondere auf angrenzenden schlecht gepflegten Freiflächen sollte auf Jakobskreuzkraut geachtet werden, welches sich im Rosettenstatium bis 20 cm Wuchshöhe gut bekämpfen lässt,“ so die Sichtweise des neuen Pflanzenschutzfachreferenten Dr. J. Mühleisen im Pflanzenschutzdienst vom Regierungspräsidium Stuttgart im Vorfeld seiner Praxistipps.

Jakobskreuzkraut bekämpfen
Jakobskreuzkraut (c) proplanta
Bei geringem Besatz am besten ganze Pflanzen mit Wurzel ausreißen oder ausstechen (Handschuhe tragen, Pflanzen entsorgen); Pflanzen auf keinem Fall zur Blüte kommen, auch nicht auf angrenzenden Flächen. Bei stärkerem Besatz ist aus Pflanzenschutzsicht eine Behandlung im Rosettenstatium mit Simplex (2,0 l/ha) sinnvoll. Simplex darf nur auf Flächen mit dauerhafter Weidenutzung oder nach dem letzten Schnitt angewendet werden. Eine Schnittnutzung zur Gewinnung von Grünfutter, Silage oder Heu ist im selben Jahr nach der Anwendung nicht zulässig. Futter (Gras, Silage, Heu), das von mit Simplex behandelten Flächen stammt, sowie Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Futter von behandelten Flächen stammt, darf nur im eigenen Betrieb verwendet werden.

Praxistipp: Bestandeslücken ermöglichen die Keimung und Etablierung neuer Kreuzkräuter. Deshalb ist es sowohl vorbeugend als auch nach der Bekämpfung wichtig, die Lücken durch gezielte Nachsaat zu schließen.

Die Herbstzeitlose kommt vor allem auf eher extensiven, frischen und feuchten Wiesen auf nicht sauren Böden vor. Sie blüht im Spätsommer und Herbst violett und treibt im Frühjahr die Frucht (Kapsel) hervor umgeben von tulpenähnlichen Laubblättern. Grundsätzlich ist eine chemische Bekämpfung mit Glyphosat (z. B. Landmaster Supreme 480 TF, Dominator 480 TF) im Zuge eine Grünlanderneuerung oder in Form einer Einzelpflanzenbekämpfung mit anschließender Nachsaat möglich. Das BMEL schreibt auf seiner Homepage in den FAQs zu Glyphosat: „Im Grünland darf Glyphosat angewendet werden, wenn einzelne sehr beständige Unkrautarten zu bekämpfen sind. Bei der Neuaussaat von stark verunkrauteten Wiesen und Weiden, auf denen die unerwünschten Kräuter nicht anders als durch Glyphosat bekämpft werden können, darf ebenso mit Glyphosat behandelt werden.“

Allerdings liegen viele Grünlandflächen mit Herbstzeitlosenbesatz in Schutzgebieten, in denen nach § 3b Abs. 5 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung oder nach § 34 Abs. 1 Naturschutzgesetz keine Glyphosathaltigen Herbizide eingesetzt werden dürfen. Hier bleiben im Regelfall nur mechanische Verfahren. Bei geringem Besatz sollten Pflanzen mit der unterirdischen Knolle (ca. 20 cm tief) Anfang Mai ausgestochen und entsorgt werden. Bei höherem Besatz sollte zur Bekämpfung der Schnittzeitpunkt vorverlagert werden. Ergebnisse zeigen, dass ein jährlicher Frühschnitt oder ein jährliches frühes Mulchen (sobald die Samenkapseln soweit über der Erde sind, dass sie mit abgeschnitten werden; ca. Ende April/Anfang Mai) zu einer erfolgreichen Reduzierung nach circa 3 Jahren führt. Ist dies nicht möglich oder gewünscht, kann auch ein jährlicher früher Heuschnitt (ca. Anfang Juni) zu einer deutlichen Verminderung führen. Allerdings ist hier mehr Geduld notwendig. Es sollte mindestens sechs Jahr ein früher Heuschnitt erfolgen, ggf. auch länger.

Praxistipp: Auch bei Herbstzeitlose ist es wichtig, Lücken durch gezielte Nachsaat zu schließen. Andernfalls droht die Keimung und Etablierung neuer Herbstzeitlosen-Pflanzen in den Lücken.

(Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 02.05.2024)
LTZ Augustenberg
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